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Entschädigungen oder Enteignung?
DDR-Pachtverträge in Cottbus und Guben Städten bedrohen Tausende Garagenbesitzer
In Guben und Cottbus kündigen Kommunen alte DDR-Pachtverträge für Garagen. Betroffen sind Tausende Garagenbesitzer in beiden Städten; ab 2026 könnten die Pachtzahlungen deutlich steigen. Bürgerinitiativen fordern faire Entschädigungen oder rechtssichere Lösungen.
Historisch standen Garagen oft in Reihen am Stadtrand, wobei der Boden der Stadt gehörte und die Pacht vertraglich geregelt war. Nach 1995 wurden Schutzregelungen eingefroren, doch 2022 endete diese Phase, wodurch städtische Neuverhandlungen möglich wurden.
In Guben liegen konkrete Zahlen zu den betroffenen Garagenbesitzern vor, während in Cottbus etwa 5.000 Garagenbesitzer betroffen sein sollen, insbesondere im Stadtteil Ströbitz. Kündigungen wurden bestätigt; ab 2026 könnte statt rund 40 Euro Jahresmiete eine veränderte Pacht fällig werden. Die Betroffenen fordern angemessene Entschädigungen oder alternative, sozialverträgliche Lösungen, während Stimmen aus Bürgerinitiativen vor einer Drohung mit Enteignung oder unfaire Belastungen warnen.
Auf Seiten der Verwaltungen verweist die Stadt Cottbus darauf, dass die Kündigungen durch den Übergang vom DDR- zum Bundesrecht bedingt seien und dass die Maßnahme auch fiskalische Gründe habe. Entschädigungen gemäß dem Schuldrechtsanpassungsgesetz werden von der Stadt als unbegründet gesehen. In Guben fehlen derzeit vergleichbare, abschließend veröffentlichte Stellungnahmen; hier laufen noch Abwägungen und Prüfungen.
Für weitere Gespräche in beiden Städten ist ein November-Termin vorgesehen, um Lösungen jenseits von Entschädigungsklagen zu finden. Rechtswege und mögliche Entschädigungen werden geprüft. Öffentliche Statements der Stadt Cottbus (z. B. Baudezernentin Heike Kolter) sowie Informationen aus der Bürgerschaftsversammlung unterstützen die laufende Debatte; ebenso berichten Bürgerinitiativen wie „Cottbuser Garagen“ und weitere Gruppierungen.
Siehe auch: https://bi-garagen-cottbus.de/
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