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Stichwahl Landrat Spree-Neiße in Forst
Fristen für Briefwahl, Öffnungszeiten, wichtige Hinweise
Im Landkreis Spree-Neiße steht die Stichwahl zur Wahl des Landrates an. Für Bürger der Stadt Forst (Lausitz) sind vor allem die Regeln zur Briefwahl und die Öffnungszeiten des Briefwahllokals wichtig.
Stichwahl am Sonntag, 22.03.2026Die Stichwahl zur Wahl des Landrates des Landkreises Spree-Neiße findet am Sonntag, 22.03.2026, statt.
Eine erneute Zusendung von Wahlbenachrichtigungen mit Briefwahlantrag an alle Wahlberechtigten ist nicht vorgesehen.
Briefwahlunterlagen: Wer bekommt sie automatisch?Wer bereits zur Hauptwahl einen Antrag auf Briefwahlunterlagen gestellt und dabei auch die Stichwahl angekreuzt hat, erhält die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch per Post. Der Versand ist voraussichtlich in der 12. Kalenderwoche geplant.
Wer auf dem Wahlscheinantrag nur die Hauptwahl am Sonntag, 08.03.2026, angekreuzt, aber die Stichwahl nicht markiert hat, bekommt keine Briefwahlunterlagen zugesandt.
Briefwahl für die Stichwahl rechtzeitig beantragenIn diesem Fall ist ein neuer Antrag für die Stichwahl notwendig. Dieser kann
- schriftlich oder
- ab Mittwoch, 11.03.2026, online unter www.forst-lausitz.de
gestellt werden.
Die Beantragung ist bis spätestens Dienstag, 17.03.2026, 09:00 Uhr, möglich.
Persönlicher Antrag im Bürgeramt Forst (Lausitz)Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl kann auch persönlich im Bürgeramt der Stadt Forst (Lausitz), Lindenstraße 10–12, 03149 Forst (Lausitz), gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen können
- sofort mitgenommen und zu Hause ausgefüllt oder
- direkt im Briefwahllokal im Rathaus, Lindenstraße 10–12 in Forst (Lausitz), ausgefüllt werden.
Das Briefwahllokal in der Lindenstraße 10–12 in Forst (Lausitz) ist ab Freitag, 13.03.2026, geöffnet. Es gelten folgende Öffnungszeiten:
- Montag: 09:00–13:00 Uhr
- Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 13:30–18:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr
- Freitag, 13.03.2026: 09:00–13:00 Uhr
- Freitag, 20.03.2026: 09:00–18:00 Uhr
Die erhaltenen Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, Sonntag, 22.03.2026, bis 18:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein oder dort abgegeben werden.
Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wählen ohne WahlbenachrichtigungAuch ohne Wahlbenachrichtigungsbrief ist eine Teilnahme an der Stichwahl möglich. Die Wahlberechtigten sind im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen, das im zuständigen Wahllokal am Wahltag vorliegt.
Zur Überprüfung der Identität ist ein Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Keine Unterlagen erhalten? Bürgeramt kontaktierenWer nach erfolgter Antragstellung bis Freitag, 20.03.2026, keine Briefwahlunterlagen per Post erhalten hat, soll sich persönlich oder telefonisch im Bürgeramt der Stadt Forst (Lausitz), Lindenstraße 10–12, 03149 Forst (Lausitz), melden.
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