Schulanmeldung 2027 in Guben
Termine an beiden Grundschulen liegen im Dezember 2026.
In Guben beginnt die Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2027/2028 im Dezember 2026. Eltern können ihre Kinder an der Friedensschule Grundschule oder der Corona-Schröter-Grundschule anmelden. Zuvor ist jeweils ein Termin zu vereinbaren.
Schulpflichtig werden zum 1. August 2027 alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren wurden und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Brandenburg haben. Kinder, die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2027 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden.
Friedensschule Grundschule
Schulstraße 4, 03172 Guben
- Anmeldung: Dienstag, 01.12.2026, Mittwoch, 02.12.2026, und Donnerstag, 03.12.2026
- Terminvereinbarung ab Mittwoch, 18.11.2026
- Telefon: 03561 / 2598
- Online über das Schulportal Brandenburg, Antragsverfahren Ü1
- Tag der offenen Tür: Mittwoch, 18.11.2026, 16:00 bis 18:00 Uhr
Corona-Schröter-Grundschule
Corona-Schröter-Straße 25, 03172 Guben
- Anmeldung: Donnerstag, 03.12.2026, Montag, 07.12.2026, und Dienstag, 08.12.2026
- Terminvereinbarung von Dienstag, 10.11.2026, bis Mittwoch, 25.11.2026
- Telefon: 03561 / 547967
- Online über das Schulportal Brandenburg, Antragsverfahren Ü1
- Tag der offenen Tür: Mittwoch, 02.12.2026, 16:00 bis 18:00 Uhr
Individuelle Termine können zudem mit der jeweiligen Schulleitung vereinbart werden. Das schulpflichtige Kind muss bei der Anmeldung persönlich in der Grundschule vorgestellt werden.
Diese Unterlagen sind mitzubringen:
- ausgefülltes Anmeldeformular, das über die Kitas verteilt wird
- Geburtsurkunde
- Sprachstandfeststellung aus der Kita
- Masern-Impfnachweis
- Nachweis zum alleinigen Sorgerecht
Zusätzlich ist ein Nachweis über die verpflichtende Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und gegebenenfalls an der kompensatorischen Sprachförderung vorzulegen. Als Befreiungsnachweis gilt beim Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb Brandenburgs eine Kopie des Betreuungsvertrages. Bei der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren ist ein Nachweis des Logopäden erforderlich.