Streit um Kämmerer und Haushalt in Lübben
Bürger fordern mehr Transparenz
LÜBBEN. Die politische Lage in Lübben spitzt sich weiter zu. Nach der vorläufigen Freistellung des Kämmerers und den Debatten über schmerzhafte Konsolidierungsmaßnahmen im defizitären Haushalt wächst nicht nur unter den Stadtverordneten der Unmut. Auch in der Lübbener Bürgerschaft macht sich Unverständnis breit. Im Zentrum der Kritik: die aus Sicht vieler Einwohner und Mandatsträger übermäßige Nichtöffentlichkeit von Sitzungen und Beschlüssen.
Freistellung des Kämmerers und Streit um die Öffentlichkeit
Auslöser der aktuellen Welle von Nachfragen ist die vorläufige Freistellung des Kämmerers Anfang Oktober durch die stellvertretende Bürgermeisterin Anja Rasch. Dem vorausgegangen waren zwei Schreiben des Kämmerers an die Stadtverordneten – eines zum anstehenden Haushaltssicherungskonzept und eines zu möglichen Dienstpflichtverletzungen durch Bürgermeister Jens Richter (CDU).
Antworten auf drängende Fragen erhalten Bürger und Presse bisher kaum. Die Verwaltung beruft sich auf „laufende personenbezogene Angelegenheiten“ und den Datenschutz. Im Hauptausschuss äußerten daraufhin nicht nur Abgeordnete wie Stephan Loge (SPD/Grüne) und Nancy Schendlinger (BI Unser Lübben) Kritik an dieser Praxis und mahnten den hohen Stellenwert der Öffentlichkeit an.
Nun schalten sich auch Einwohner direkt ein. In Reaktionen aus der Bürgerschaft wird die rechtliche und politische Begründung der Geheimhaltung hinterfragt. Laut Kommunalverfassung Brandenburg (§ 36 Abs. 2) gilt für Gemeindevertretungen grundsätzlich das Gebot der Öffentlichkeit. Ausnahmen sind nur bei überwiegenden öffentlichen Belangen oder Schutzinteressen Einzelner zulässig.
„Wie kann es sein, dass in einer Situation, in der die Stadt in großen finanziellen Schwierigkeiten steckt, dem Bürgermeister Dienstpflichtverletzungen vorgeworfen werden und der Kämmerer freigestellt ist, dies mit 'Datenschutz' begründet wird?“, fragt ein Lübbener Einwohner besorgt. Es gehe schließlich nicht um interne Vorwürfe wie Mobbing, sondern um wesentliche Fragen zur Stadtfinanzierung und zum Vertrauen in die Verwaltung.
Verfahrensfragen: Wer entscheidet über den Ausschluss der Öffentlichkeit?
Neben der inhaltlichen Begründung gerät auch das formalrechtliche Vorgehen in den Fokus. Nach der Kommunalverfassung entscheidet im Zweifel nicht die Verwaltung vorab, sondern die Stadtverordnetenversammlung (SVV) per Mehrheitsbeschluss zu Beginn oder während einer Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Da im Vorfeld der außerplanmäßigen SVV-Sitzung am 9. November bereits angekündigt wurde, dass die Beratungen im nichtöffentlichen Teil stattfinden, stellen Bürger nun die Frage: Wann und durch wen wurde diese Nichtöffentlichkeit überhaupt beschlossen? Falls kein formeller Beschluss der SVV vorliegt, fordert die Bürgerschaft die Abgeordneten auf, ihr Recht auf Abstimmung wahrzunehmen und die Transparenz aktiv einzufordern.
Zudem wird gefordert, dem freigestellten Kämmerer die Möglichkeit zu geben, seine Sicht der Dinge öffentlich darzulegen, um eine ausgewogene und faire Aufarbeitung der Vorwürfe zu gewährleisten.
Der eigentliche Konflikt: Wo wird gespart?
Hinter den Debatten um Transparenz und Personalien steht die dramatische Finanzlage der Stadt Lübben. Um ein jährliches Defizit von über zwei Millionen Euro auszugleichen, steht ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept (HSK) im Raum.
Im Hauptausschuss zeigten sich bereits die Gräben innerhalb der Fraktionen:
- Prüfung mit allen Fraktionen und Bürgern gefordert: Die BI Unser Lübben (vertreten durch Nancy Schendlinger) betont, dass sämtliche Einsparmöglichkeiten sachlich geprüft, gemeinsam mit allen Fraktionen bewertet und die Bürger transparent über die Ergebnisse informiert werden sollten.
- Klare Absagen an bestimmte Einschnitte: Auf der anderen Seite bezog Peter Rogalla (Stadtfraktion/Linke) eine deutlichere Haltung und kündigte an, etwa die Schließung von Kitas oder Feuerwachen sowie Gebührenerhöhungen keinesfalls mitzutragen.
- Verwirrung in den eigenen Reihen: Die CDU-Fraktion zog überraschend und ohne Angabe von Gründen einen gemeinsamen Antrag zum HSK zurück, was selbst bei Partnerfraktionen für Erstaunen und Frust sorgte.
- Verwaltung verweist auf Stellenbeschreibungen: Bürgermeister Jens Richter (CDU) enthielt sich der Abstimmung und verwies darauf, dass man sich die Stellenbeschreibungen genauer ansehen müsse – der Bürgermeister könne nicht für alles herhalten.
Ausblick
Mit knappem Ergebnis stimmte der Hauptausschuss schließlich für die Weiterleitung der HSK-Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung. Die kommende Sitzung am 9. November dürfte damit nicht nur finanziell, sondern auch verfahrensrechtlich zu einer Zerreißprobe für Lübben werden. Bürger und Abgeordnete fordern gleichermaßen: Transparenz und die Einbindung aller Beteiligten müssen vor Geheimniskrämerei gehen.