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Alkoholverbot gilt jetzt an allen DB-Bahnhöfen
Brandenburg will als nächstes auch Alkoholverbot in Zügen
15.10.2026
2 min
Gesellschaft
Seit dem 15. Oktober 2026 gilt an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Alkoholkonsumverbot. Damit endet die schrittweise Einführung an bundesweit 5.700 Stationen. Brandenburgs Verkehrsminister Robert Crumbach begrüßt das Verbot und will es auf Züge des öffentlichen Nahverkehrs ausweiten. Dafür gibt es bislang keine einheitliche Regelung. Am Bahnhof verboten, im Zug meist erlaubt Das Verbot erfasst Bereiche, die in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn fallen, darunter Bahnsteige und Empfangsbereiche. Bei Bahnhofsvorplätzen hängt die Anwendung von der Zuständigkeit ab. In Leipzig gehört der Vorplatz nach Angaben der Bahn beispielsweise zum städtischen Gebiet. Aus dem bundesweiten Verbot lässt sich deshalb keine pauschale Regel für jeden Bahnhofsvorplatz ableiten. Die Bahnhofsgastronomie ist ausgenommen. Auch in Fern- und Nahverkehrszügen darf in der Regel weiterhin Alkohol getrunken werden. Einzelne Regionen haben bereits andere Vorgaben, etwa die S-Bahnen in München. Das abgebildete DB-Verbotsschild untersagt neben dem Konsum auch das offene Mitführen alkoholischer Getränke. Brandenburg strebt gemeinsame Regeln an Crumbach will...
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