Theater Görlitz-Zittau: Erhalt mit Einschnitten
Darlehen sichern 2027 & 2028, aber Musiktheaterensemble schrumpft
Das Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau wird weiter finanziert, muss sich aber auf strukturelle Einschnitte einstellen. Der Kreistag des Landkreises Görlitz hat am 27. Oktober in einer Sondersitzung mehrheitlich eine Zukunftskonzeption beschlossen. Sie verbindet Darlehen für 2027 und 2028 mit einer späteren Zuschussgrenze, höheren Anforderungen an eigene Einnahmen und einem kleineren Musiktheaterensemble.
Darlehen überbrücken die kommenden beiden Jahre
Mit der Entscheidung für die Handlungsoption A legt der Kreistag den finanziellen Rahmen für die Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH fest. Fehlendes Geld soll in den Jahren 2027 und 2028 durch Liquiditätsdarlehen der Gesellschafter ausgeglichen werden. Damit ist für diese beiden Jahre eine Überbrückung vorgesehen.
Ab 2029 begrenzt der Landkreis seinen Zuschuss auf 4,5 Millionen Euro jährlich. Ab 2030 soll er um drei Prozent steigen. Die Konzeption verbindet damit eine kurzfristige Absicherung durch Darlehen mit Vorgaben für die anschließende Finanzierung. Die Zuschussgrenze betrifft den Beitrag des Landkreises.
Zugleich soll die Geschäftsführung auf eine Eigenwirtschaftsquote von 15 Prozent verpflichtet werden. Der Kreistag verlangt höhere eigene Einnahmen. Steigende Kosten sollen durch mehr Eigenerträge, Effizienzsteigerungen oder eine veränderte Angebotsstruktur aufgefangen werden. Die finanziellen Vorgaben betreffen damit auch die Organisation des Theaterbetriebs.
Haustarifvertrag soll Orchesterverkleinerung vermeiden
Zu den vorgesehenen Veränderungen gehört die Verkleinerung des Musiktheaterensembles. Außerdem soll ein Haustarifvertrag eingeführt werden. Kommt dieser nicht zustande, soll laut Kreistagsbeschluss das Orchester verkleinert werden. Die Vorgabe für das Orchester ist somit an das Ausbleiben einer tariflichen Einigung geknüpft; die Reduzierung des Musiktheaterensembles ist gesondert vorgesehen.
Das Theater wird seit Beginn der Spielzeit 2026/27 von Philipp Bormann geleitet. Die konkreten Maßnahmen müssen nun ausgearbeitet und mit den Mitgesellschaftern abgestimmt werden. Der Grundsatzbeschluss bildet dafür den Rahmen.
Vier Sparten erhalten, gemeinsame Struktur prüfen
Der Landkreis begründet den Erhalt mit der Bedeutung des Hauses für die Oberlausitz: Es trage zur Lebensqualität und kulturellen Bildung bei und sei ein wichtiger Standortfaktor für die Gewinnung von Fachkräften.
Neben den Veränderungen innerhalb des Hauses wird eine gemeinsame kulturraumweite Struktur geprüft. Voraussetzung dafür ist eine zusätzliche Finanzierung durch andere Partner. Diese Prüfung ergänzt die beschlossenen finanziellen und personellen Vorgaben.
Als nächster Schritt steht die Abstimmung der konkreten Maßnahmen mit den Mitgesellschaftern an.