Weißwasser prüft Krisenvorsorge
Für zehn Objekte sind 1.139 Notplätze dokumentiert.
Weißwasser arbeitet seine kommunale Krisenvorsorge neu auf. Anlass ist eine Anfrage der Fraktion Wählervereinigung Für Unser Weißwasser für die Stadtratssitzung am 23.09.2026. Im Mittelpunkt stehen längere Strom- und Heizungsausfälle, Notunterkünfte, Versorgung und die Information der Bevölkerung.
Aus der Antwort der Stadt geht hervor: Für zehn öffentliche Objekte sind derzeit Unterbringungskapazitäten für insgesamt 1.139 Personen dokumentiert. Dazu zählen insbesondere Turnhallen, Schulen und Kindertageseinrichtungen. Ergänzend sind Gästewohnungen berücksichtigt.
Welche Gebäude im Ernstfall tatsächlich genutzt werden können, hängt von der Schadenslage, der Belegung, dem baulichen Zustand und den verfügbaren Versorgungsmöglichkeiten ab. Die Stadt prüft die erfassten Einrichtungen deshalb erneut. Auch die Wohnungsbaugenossenschaft Weißwasser, die Wohnungsbaugesellschaft Weißwasser, das KiEZ „Am Braunsteich“ und das Hotel Kristall werden als mögliche Partner betrachtet.
Öffentliche und betriebsbereite Schutzräume im Sinne des Zivilschutzes kann die Stadt nach den vorliegenden Unterlagen derzeit nicht benennen. Für eine abschließende Klärung müssten unter anderem die zuständigen Bundesstellen und der Landkreis Görlitz einbezogen werden.
Bei einem Ausfall im Winter sollen nur Gebäude als Notunterkünfte ausgewählt werden, die weiterhin beheizt und betrieben werden können. Dabei müssen neben Wärme und Strom auch sanitäre Anlagen, Trinkwasser sowie Betreuung und Versorgung gewährleistet sein. Welche Kapazitäten dafür verfügbar sind, ist noch nicht abschließend geklärt.
Die Versorgung älterer, pflegebedürftiger oder auf elektrische medizinische Geräte angewiesener Menschen soll zwischen Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten, medizinischen Anbietern, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und kommunalen Stellen abgestimmt werden. Pflege- und Gesundheitseinrichtungen bleiben für ihre eigene Notfallvorsorge verantwortlich. Die Stadt kann bei größeren Schadenslagen koordinierend unterstützen.
Trinkwasser, Lebensmittel und Kühlung
Für die öffentliche Trinkwasserversorgung soll die Kommunale Versorgungsgesellschaft Lausitz einbezogen werden. Mögliche Ersatz- oder Notversorgungen müssen mit dem Unternehmen und den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Die Lebensmittelversorgung soll grundsätzlich über die vorhandenen Handels- und Versorgungswege laufen.
Vorbereitete und dauerhaft betriebsbereite Ausgabestellen für Trinkwasser, Lebensmittel oder andere Bedarfsgüter werden in den Unterlagen nicht konkret benannt. Ihre Einrichtung würde sich nach Schadenslage, verfügbaren Mitteln und den Absprachen mit Behörden, Versorgern und Hilfsorganisationen richten. Eine flächendeckende Versorgung über einen längeren Zeitraum könne nicht pauschal zugesichert werden.
Für Kühlketten bleiben grundsätzlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Das betrifft unter anderem Lebensmittelbetriebe, Geschäfte, Apotheken sowie medizinische und pflegerische Einrichtungen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, sämtliche betrieblichen Kühlketten aufrechtzuerhalten, kann aber notwendige Hilfen mit koordinieren.
Fünf Sirenen ermöglichen Sprachdurchsagen
Im Stadtgebiet stehen fünf elektronische Sirenenanlagen. Sie verfügen über eine batteriegestützte Stromversorgung und können neben Warnsignalen auch Sprachdurchsagen übertragen. Derzeit müssen diese Durchsagen jedoch unmittelbar an der jeweiligen Anlage erfolgen. Eine zentrale Übertragung ist noch nicht möglich.
Die Stadt prüft deshalb eine neue Sirenensteuerung. Sie soll zentrale Sprachdurchsagen und eine zuverlässigere Auslösung bei einem Ausfall üblicher Kommunikationsnetze ermöglichen. Zusätzlich kommen Lautsprecherdurchsagen durch Einsatzfahrzeuge infrage.
Geplant wird außerdem mit möglichen Notfall-Informationspunkten. Dort könnten Einwohner bei ausgefallenem Mobilfunk und Internet Informationen zur Lage, zu Verhaltensregeln und zu verfügbaren Hilfsangeboten erhalten. Konkrete, dauerhaft eingerichtete Standorte gibt es nach dem derzeitigen Planungsstand jedoch noch nicht.
Auch ein öffentlich zugänglicher und abschließend abgestimmter Krisenplan mit verbindlichen Anlauf-, Hilfe- und Versorgungsstellen kann gegenwärtig nicht benannt werden. Die Standorte und organisatorischen Voraussetzungen sollen im Zuge der Neuaufarbeitung des Stabes Außergewöhnliche Ereignisse geprüft werden.
Stadt verweist auf persönliche Vorsorge
Die Stadt empfiehlt den Einwohnern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Trinkwasser und haltbare Lebensmittel zu bevorraten und eine persönliche Notfallausstattung bereitzuhalten. Verwiesen wird auf den kostenlosen BBK-Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ aus dem Jahr 2025. Er kann unter www.bbk.bund.de heruntergeladen oder als Broschüre bestellt werden.
Eine Verteilung von Informationsmaterial an sämtliche Haushalte ist derzeit nicht verbindlich vorgesehen. Der Stadtrat könnte die Verwaltung jedoch mit einer Prüfung beauftragen. Dabei wären Verfügbarkeit, Aufwand, Verteilwege und mögliche Kosten zu klären. Zugleich soll berücksichtigt werden, dass nicht alle Menschen digitale Informationsangebote nutzen können.