Schließzeitenregelung bei der Forster Stadtverwaltung
Zusätzliche Öffnungszeiten im Bürgeramt
Die Stadtverwaltung Forst (Lausitz) ist aufgrund einer Schließzeitenregelung von Mittwoch, den 24.12.2025 bis Freitag, den 02.01.2026 geschlossen. Zudem sind das Bürgeramt der Stadt Forst (Lausitz), die Bibliothek und die Touristinformation, neben diesen Tagen, auch am Samstag, den 27.12.2025 nicht geöffnet.
Abweichend von den Brückentagen bei der Stadt Forst (Lausitz) zwischen Weihnachten und Neujahr, ist der Fachbereich Betriebshof - Bereich
Friedhofsverwaltung: Montag, den 29.12.2025 von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr und Dienstag, den 30.12.2025 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Gewährleistung der gesetzlichen Bestattungsfristen geöffnet.
Am Freitag, den 02.01.2026 bleibt die Friedhofsverwaltung geschlossen. Ab 05.01.2026 ist die Stadtverwaltung wieder vollumfänglich geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich darauf einzustellen.
Zusätzliche Öffnungszeiten im Bürgeramt
Die Stadtverwaltung Forst (Lausitz) ist aufgrund einer Schließzeitenregelung von Mittwoch, dem 24. Dezember 2025, bis Freitag, dem 2. Januar 2026, geschlossen. Abweichend von dieser Regelung werden auf Grundlage des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung während der Schließzeit eingeschränkte Öffnungszeiten im Bürgeramt eingerichtet. Diese sind erforderlich zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie zur Leistung von Unterstützungsunterschriften.
Das Bürgeramt ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, 29. Dezember 2025, 12:00–16:00 Uhr
Dienstag, 30. Dezember 2025, 12:00–16:00 Uhr
Mittwoch, 31. Dezember 2025, 12:00–16:00 Uhr
Donnerstag, 1. Januar 2026, 09:00–12:00 Uhr
Die zusätzlichen Öffnungszeiten dienen ausschließlich folgenden Leistungen: der Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) am 8. März 2026, der Ableistung überprüfbarer Unterstützungsunterschriften für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) am 8. März 2026 sowie der Ableistung überprüfbarer Unterstützungsunterschriften für die Wahl des Landrates des Landkreises Spree-Neiße am 8. März 2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Bürgeramt während dieser Zeiten ausschließlich für die genannten Leistungen geöffnet ist. Weitere Dienstleistungen werden nicht angeboten. Die Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Planung zu berücksichtigen.
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