Oberlausitz
BZ
Steuervergünstigungen im Sanierungsgebiet
Für Eigentümer in Bischofswerda
10.04.2026
2 min
Politik & Kommunales
Bischofswerda: Für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Stadtmitte Schiebock“ gelten seit Freitag, 16.01.2026, 00:00 Uhr steuerliche Vergünstigungen. Darauf hat das Bauamt der Stadt Bischofswerda am Donnerstag, 09.04.2026, 00:00 Uhr hingewiesen. Nach Angaben der Stadt können Eigentümer erhöhte Abschreibungen nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz für bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Die Sanierungsmaßnahmen im Gebiet laufen nach derzeitiger Planung noch bis Ende 2040 . In diesem Zeitraum können betroffene Eigentümer Herstellungs- oder Anschaffungskosten steuerlich geltend machen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Voraussetzungen gelten Die Steuervergünstigungen setzen nach Mitteilung der Stadt mehrere Punkte voraus: Das Gebäude liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Stadtmitte Schiebock“ in Bischofswerda. Vor Beginn der Baumaßnahme wurde ein Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt Bischofswerda abgeschlossen. Die Maßnahme ist mit den städtebaulichen Zielen des Sanierungsgebiets vereinbar. Es dürfen keine...
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