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Durchbruch für Simson-Reimporte
Neue Bundeslinie bringt Haltern mehr Klarheit
17.08.2026
4 min
Verkehr & Infrastruktur
Im Landkreis Bautzen können Besitzer reimportierter Simson-Kleinkrafträder auf mehr Rechtssicherheit hoffen. Das Bundesministerium für Verkehr hat seine bisherige Rechtsauffassung geändert und den Ländern empfohlen, solche Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen den in der DDR zugelassenen Modellen gleichzustellen. Für viele Simson-Freunde in der Region ist das eine wichtige Änderung: Reimporte sollen dann ebenfalls mit 60 km/h gefahren werden dürfen , wenn sie einem in der DDR genehmigten Typ entsprechen und die weiteren Vorgaben erfüllt sind. Welche Voraussetzungen gelten Nach Angaben des Bundes muss das reimportierte Fahrzeug einem in der DDR genehmigten Typ entsprechen, die damaligen technischen Anforderungen erfüllen, bis einschließlich 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sein, und eine bestätigte Verkehrssicherheit nachweisen. Ob ein Fahrzeug einem entsprechenden DDR-Typ entspricht, kann laut Bund durch ein Gutachten festgestellt werden. Nach der neuen Bewertung enthält die maßgebliche Übergangsregelung des Einigungsvertrages keine ausdrückliche örtliche Beschränkung auf Fahrzeuge, die damals im Gebiet der DDR...
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