Eisenhüttenstadt erklärt Räumung am Friedhof
Hintergründe zur Beseitigung von Grabobjekten an Urnenbaumgräbern
Eisenhüttenstadt. Die Stadtverwaltung hat die jüngst erfolgte Entfernung persönlicher Gegenstände an den Urnenbaumgrabstätten auf dem städtischen Friedhof erläutert. Viele Angehörige hatten mit Unverständnis auf die Beräumung reagiert.
Urnenbaumgrabstätten: Konzept und RegelnUrnenbaumgrabstätten sind eine pflegearme und naturnahe Bestattungsform. Sie zeichnen sich durch ein ruhiges, einheitliches Erscheinungsbild aus. Gerade dieser Charakter ist für viele Bürger ein Grund, sich für diese Form der Beisetzung zu entscheiden.
Nach der Friedhofssatzung der Stadt Eisenhüttenstadt dürfen an Urnenbaumgrabstätten keine persönlichen Gegenstände abgelegt werden. Diese Regelung soll
- den langfristigen Erhalt des gewählten Gestaltungskonzepts sichern und
- die Gleichbehandlung aller Nutzungsberechtigten gewährleisten.
Bereits mehrere Monate vor der Beräumung hatte die Stadt durch entsprechende Beschilderungen vor Ort auf das Verbot persönlicher Gegenstände hingewiesen. Die nun erfolgte Entfernung der Gegenstände wurde von der Stadtwirtschaft in Abstimmung mit der Stadtverwaltung und auf Grundlage der geltenden Friedhofssatzung durchgeführt.
Die Stadt betont, dass sich diese Maßnahme nicht gegen Angehörige richtet. Wer sich für eine Urnenbaumgrabstätte entscheidet, soll darauf vertrauen können, dass deren Charakter dauerhaft erhalten bleibt.
Sensibler Umgang und bessere Information geplantDie Stadt Eisenhüttenstadt nimmt die Reaktionen auf die Beräumung nach eigenen Angaben sehr ernst. Der Verwaltung ist bewusst, dass Erinnerungsstücke für viele Angehörige eine große emotionale Bedeutung haben und Ausdruck persönlicher Trauer und Verbundenheit sind.
Künftig will sich die Stadt um einen sensibleren Umgang mit der Entfernung persönlicher Grabgestaltung bemühen. Gleichzeitig prüft die Verwaltung, wie die Besonderheiten dieser Grabart noch deutlicher kommuniziert werden können, um Missverständnisse zu vermeiden.
Für Gespräche und Rückfragen steht die Stadtverwaltung den Angehörigen zur Verfügung.
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