Nachrichten aus dem Landkreis Elbe-Elster
Geflügelpest in Putenmast bei Drasdo, Elbe-Elster
Schutzzonen eingerichtet, Veterinäramt mahnt strikte Hygiene an
Im Landkreis Elbe-Elster ist in einem Putenmastbetrieb in Drasdo die Geflügelpest nachgewiesen worden. Betroffen ist ein Bestand mit rund 4.800 Tieren. Das Veterinäramt hat den Betrieb gesperrt und umfangreiche Schutzmaßnahmen angeordnet.
Virus H5N1 amtlich bestätigtNachdem in dem Putenbestand erhöhte Tierverluste aufgetreten waren, informierte der Betrieb das zuständige Veterinäramt. Der Bestand wurde umgehend gesperrt und beprobt.
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg wies das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 nach. Der Befund wurde anschließend vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigt.
Schutz- und Überwachungszonen eingerichtetZur Bekämpfung des Ausbruchs hat das Veterinäramt des Landkreises Elbe-Elster eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Sie ist online abrufbar unter:
Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster
Die Verfügung sieht unter anderem vor:
- tierschutzgerechte Tötung des betroffenen Putenbestandes
- Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Betrieb
- Einrichtung einer Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern
Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten werden vom Landkreis über die jeweils einzuhaltenden Maßnahmen informiert.
Ermittlungen zur Einschleppung laufenDie epidemiologischen Ermittlungen zur möglichen Einschleppung des Virus in den Bestand laufen. Sie erfolgen mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes Brandenburg.
Nach Angaben des Landkreises ist seit September 2025 deutschlandweit ein Anstieg der Ausbruchszahlen der Geflügelpest bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu verzeichnen.
Veterinäramt appelliert an alle GeflügelhalterDas Veterinäramt des Landkreises Elbe-Elster ruft alle Geflügelhalter in der Region zu konsequenter Einhaltung der bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen auf. Dazu gehören insbesondere:
- strikte Zutrittsbeschränkungen zu Geflügelhaltungen
- Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen, etwa beim Betreten der Ställe
Bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen in Geflügelbeständen soll umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden.
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