News & Nachrichten aus der Lausitz
Domowina in Budyšin/Bautzen informiert über Lage der Sorben
Beratender Ausschuss des Europarates zu Gast
Bautzen – Eine Delegation des Beratenden Ausschusses zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates war heute zu Gast bei der Domowina – Zwězk Łužyskich Serbow | Zwjazk Łužyskich Serbow | Bund Lausitzer Sorben. Im Rahmen des Besuchs tauschten sich die Ausschussmitglieder mit dem Vorsitzenden Dawid Statnik, der Hauptgeschäftsführerin Judit Šołćina sowie dem Geschäftsführer Marcus Końcaŕ über die aktuelle Lage des sorbischen Volkes aus.
Der Ausschuss beurteilt die Umsetzung der Rahmenvereinbarung in Deutschland für alle vier anerkannten nationalen Minderheiten. Dabei stehen Themen wie Toleranz in der Gesellschaft, Diskriminierung, Sprache, Bildung, Medien, Verwaltung, öffentliche Zweisprachigkeit und politische Beteiligungsmöglichkeiten im Fokus.
In der Diskussion mit der Domowina hob das Gremium insbesondere die Herausforderungen in den Bereichen Bildung, Medien, Digitalisierung, Minderheitenpolitik und Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk hervor. Besonderes Interesse galt zudem der politischen Situation der Sorben und Fragen im Zusammenhang mit Rechtsextremismus.
Die Mitglieder des Ausschusses sind eine Woche in Deutschland unterwegs, um die sechste Stellungnahme mit Empfehlungen für die Bundesregierung vorzubereiten. Die Domowina betont die Bedeutung des persönlichen Austauschs, da aktuelle Entwicklungen zum Schutz des sorbischen Volkes direkt in den Bericht des Europarates einfließen können.
Hintergrund:
Der Beratende Ausschuss des Europarates besteht nach Artikel 26 aus 18 unabhängigen Sachverständigen, die für vier Jahre gewählt werden. Aus Deutschland ist Dr. Jur. Detlev Rein Mitglied. Der Ausschuss überprüft die Umsetzung des Rahmenübereinkommens durch die Unterzeichnerstaaten, bewertet staatliche Berichte, Gespräche mit Minderheitenvertretern sowie weiteren Akteuren und gibt konkrete Empfehlungen zur Verbesserung des Minderheitenschutzes. Das letzte Gutachten für Deutschland stammt aus dem Jahr 2021, wobei auch damals die Domowina eingebunden war.
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