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Nachrichten aus dem Landkreis Dahme-Spreewald

Newcastle-Krankheit: Zone in LDS erweitert

Geflügelbetrieb in Zeesen betroffen, Stallpflicht ausgeweitet, Straßensperrung bei Bestensee bleibt bestehen

Dahme-Spreewald (LDS)
Donnerstag 12. März 2026
Niederlausitz
Spreewald
3 min
Kategorie:
Gesundheit

Im Landkreis Dahme-Spreewald ist ein weiterer Fall der Newcastle-Krankheit aufgetreten. Nach dem bereits gemeldeten Ausbruch in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) nun auch in einem Geflügelbetrieb mit rund 84.000 Tieren in Zeesen, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen, bestätigt worden.

Neuer Ausbruch in Zeesen – Zonen ausgeweitet

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat für den betroffenen Betrieb in Zeesen die tierschutzgerechte Tötung des gesamten Bestandes angeordnet. Der neue Ausbruch wird in die bereits laufenden epidemiologischen Ermittlungen einbezogen.

Nach Angaben von Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, wurde der aktuelle Fall im Rahmen von Kontrolluntersuchungen festgestellt. Der Betrieb wurde umgehend gesperrt, die Schutz- und Überwachungszonen mussten erneut erweitert werden. Eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung ist in Kraft.

Schutzzone: Erweiterte Sperrzone im Landkreis

In der erweiterten Sperrzone (Schutzzone) gelten besonders strenge Vorgaben. Betroffen sind:

  • Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz
  • Stadt Mittenwalde und Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf
  • Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen (Erweiterung), Zeesen und Senzig
  • Gemeinde Heidesee mit Ortsteil Gräbendorf
Überwachungszone: Größerer Bereich in Süd-Brandenburg

Die Überwachungszone umfasst einen deutlich größeren Bereich in Dahme-Spreewald und angrenzenden Landkreisen sowie Berlin:

  • Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz
  • Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin
  • Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen, Zernsdorf
  • Gemeinde Heidesee mit Ortsteilen Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow
  • Stadt Wildau
  • Gemeinde Schönefeld mit Ortsteilen Kiekebusch und Rotberg
  • Gemeinde Eichwalde (Erweiterung der Sperr- und Überwachungszone)
  • Gemeinde Schulzendorf
  • Gemeinde Zeuthen mit Ortsteil Miersdorf
  • Amt Schenkenländchen mit Ortsteilen Egsdorf, Groß Köris, Klein Köris, Schwerin, Teupitz
  • Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf
  • Landkreis Oder-Spree: Spreenhagen
  • Berlin-Schmöckwitz
Was jetzt für Geflügelhalter gilt

In der Schutz- und Überwachungszone gilt eine strikte Stallpflicht. Zudem besteht ein Verbringungsverbot für gehaltene Vögel sowie für Fleisch, Eier und Bruteier aus diesen Beständen. Geflügelmessen, Geflügelmärkte und Tierschauen sind untersagt.

Tierhalter sollen ihre Bestände aufmerksam beobachten und bei Auffälligkeiten umgehend das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald informieren:

„Es ist wichtig, auf eine konsequente Stallhygiene zu achten, den Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln zu vermeiden und kranke Tiere sofort zu separieren. Auch das Betreten der Ställe durch fremde Personen sollte möglichst vermieden werden“, betont Stefan Wichary.

Maßnahmen in Bestensee und Straßensperrung

Die Maßnahmen zur tierschutzgerechten Tötung und Beseitigung der vom NDV betroffenen Tiere in der gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee sind abgeschlossen. Für weitere tierseuchenrechtlich notwendige Schritte muss die bestehende Straßensperrung bei Bestensee jedoch voraussichtlich noch bis Mittwoch, 25.03.2026, aufrechterhalten werden. Stefan Wichary bittet die Bevölkerung um Verständnis und um Beachtung des Durchfahrverbotes.

Weitere Informationen online

Eine digitale Karte der Schutz- und Überwachungszonen stellt der Landkreis Dahme-Spreewald online zur Verfügung:

Digitale Karte der Restriktionszonen

Die aktuelle Tierseuchenallgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises abrufbar:

Tierseuchenallgemeinverfügung (Amtsblatt 06/2026)

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