Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice Finsterwalde weiterhin möglich
Gesetzliche Gebührenänderung ab 01.02.2026
Finsterwalde, 1. Februar 2026 – Im Bürgerservice der Stadt Finsterwalde können Führerscheinangelegenheiten weiterhin wie gewohnt erledigt werden. Wie der Landkreis Elbe-Elster informiert, tritt zum 1. Februar 2026 aufgrund einer gesetzlichen Änderung eine Anpassung der Gebühren in Kraft.
Für den Umtausch eines Führerscheins von Karte zu Karte wird ab diesem Datum eine Gebühr in Höhe von 26,50 Euro erhoben. Dies betrifft sowohl Umtausche im Rahmen der gesetzlichen Umtauschpflicht als auch Umtausche aus anderen Gründen, beispielsweise aufgrund einer Namensänderung. Bisher lag die Gebühr bei 11,20 Euro.
Eine Ausnahme gilt für EU-Kartenführerscheine beziehungsweise Fahrerlaubnisse, die nach dem 15. Juli 2019 ausgestellt wurden. In diesen Fällen bleibt es bei der bisherigen Gebühr von 11,20 Euro.
Darüber hinaus weist der Landkreis Elbe-Elster darauf hin, dass für Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem Jahr 1953 geboren sind, der verpflichtende Umtausch der Führerscheindokumente erst zum 19. Januar 2033 vorgesehen ist. Dabei ist es unerheblich, ob ein Papierführerschein oder bereits ein EU-Kartenführerschein vorliegt.
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