Nachrichten aus dem Landkreis Spree-Neiße
Osterfeuer in Spremberg/Grodk: Genehmigung nötig
Fristen, Auflagen, Bußgelder, Zuständigkeiten, Formulare
In Spremberg/Grodk werden auch im Jahr 2026 am Osterwochenende im Rahmen der Brauchtumspflege wieder Osterfeuer im Stadtgebiet entzündet. Damit diese Traditionsfeuer stattfinden können, sind bestimmte Regeln und Fristen zu beachten.
Ausnahmegenehmigung rechtzeitig beantragen
Grundsätzlich bedarf jedes Osterfeuer im Stadtgebiet von Spremberg/Grodk einer Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde.
Der Antrag ist spätestens bis Freitag, 20.03.2026, zu stellen bei:
Stadt Spremberg/Grodk
Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Das Abbrennen eines Osterfeuers ohne behördliche Genehmigung ist unzulässig.
Formulare, Lageplan und Einverständniserklärung
Die Antragsformulare stehen
- auf der Internetseite der Stadt unter www.spremberg.de sowie
- im Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 208
zur Verfügung.
Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen, aus dem der Abbrennort eindeutig hervorgeht. Außerdem ist eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zur Nutzung der Fläche für das Osterfeuer erforderlich.
Kontrollen und mögliche Bußgelder
Am Osterwochenende führen Polizei und örtliche Ordnungsbehörde Kontrollen durch. Die Ausnahmegenehmigung ist am Tag des Osterfeuers durch den im Bescheid benannten Verantwortlichen am Abbrennort bereitzuhalten und auf Verlangen vorzulegen.
Das unerlaubte Abbrennen eines Osterfeuers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
Speisen, Getränke und vorübergehendes Gaststättengewerbe
Wenn während einer Osterfeuer-Veranstaltung entgeltlich Speisen oder Getränke ausgegeben werden und der Antragsteller kein aktives Gaststättengewerbe betreibt, ist die Ausübung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes spätestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes anzuzeigen.
Tongeräte im Freien
Wer im Rahmen der Veranstaltung Tongeräte im Freien einsetzen möchte, muss dies bereits bei der Beantragung des Osterfeuers angeben. Hierzu werden von der Stadt gesonderte Auflagen festgesetzt.
Regelungen gelten auch für andere Traditionsfeuer
Die genannten Bestimmungen gelten nicht nur für Osterfeuer, sondern auch für andere Traditionsfeuer im Stadtgebiet von Spremberg/Grodk.
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