Nachrichten aus dem Landkreis Görlitz
Görlitz sucht Wahlhelfer für OB-Wahl
Ehrenamtliche Unterstützung, Termine, Voraussetzungen, Aufwandsentschädigung
In Görlitz werden für die Oberbürgermeisterwahl im Mai 2026 zahlreiche Wahlhelfer gesucht. Die Stadt setzt dabei neben eigenen Mitarbeitern bewusst auf engagierte Bürger, um einen geordneten Ablauf der Wahl zu sichern.
Oberbürgermeisterwahl in Görlitz 2026Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Görlitz findet am Sonntag, 10.05.2026, statt. Ein möglicher zweiter Wahlgang ist für Sonntag, 31.05.2026, vorgesehen.
Für das Stadtgebiet wurden 36 allgemeine Wahlbezirke und 12 Briefwahlbezirke gebildet. Insgesamt werden rund 400 Wahlhelfer im Einsatz sein.
Wer Wahlhelfer werden kannWahlhelfer kann jede wahlberechtigte Person werden, die
- nicht als Wahlbewerber antritt und
- keine Vertrauensperson eines Wahlvorschlages ist.
Für die Oberbürgermeisterwahl gelten folgende Voraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz oder Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates,
- seit mindestens drei Monaten Hauptwohnsitz im Wahlgebiet zum Zeitpunkt der Wahl,
- kein Ausschluss vom Wahlrecht.
Die ehrenamtlichen Wahlhelfer begleiten im Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und unterstützen bei der Ermittlung des Wahlergebnisses. Sie treten korrekt und freundlich auf und führen die vom Wahlvorsteher übertragenen Aufgaben gewissenhaft aus.
Am Wahltag treffen sich alle Wahlvorstände spätestens um 07:30 Uhr im Wahlbüro. Der Wahlvorsteher teilt die Helfer in zwei Schichten ein:
- Vormittagsschicht
- Nachmittagsschicht
Ab 18:00 Uhr kommen alle Wahlhelfer wieder zusammen, um die Stimmen auszuzählen und das Wahlergebnis festzustellen.
Einsatz in den BriefwahlbezirkenDie Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit am Nachmittag. Zunächst werden die Wahlbriefe zugelassen, ab 18:00 Uhr übernehmen sie die Stimmenauszählung und die Feststellung des Briefwahlergebnisses.
Erfrischungsgeld für den EinsatzDer Einsatz als Wahlhelfer wird mit einem Erfrischungsgeld honoriert. Die Höhe richtet sich nach der Funktion und dem Einsatzort:
- Allgemeine Wahlbezirke
- Wahlvorsteher: 40,00 €
- Stellvertretender Wahlvorsteher: 35,00 €
- Beisitzer: 25,00 €
- Briefwahlbezirke
- Wahlvorsteher: 35,00 €
- alle weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes: 25,00 €
Bürger, die die Stadt Görlitz als Wahlhelfer unterstützen möchten, können ihr Interesse mitteilen:
- Telefon: 03581 671513
- Telefon: 03581 671507
- E-Mail: wahlhelfer@goerlitz.de
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