Wegfall des Widerspruchs gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Stadt Bautzen informiert
Zum 1. Januar 2026 ist im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, die die bisherige Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Einwohner der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen.
Ziel der Neuregelung ist die Umsetzung des modernisierten Wehrdienstes. Demnach sind die Meldebehörden nun verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten an die Bundeswehr zu übermitteln. Dazu zählen Familienname, Vorname und Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im jeweils folgenden Jahr volljährig werden.
Ein Widerspruch gegen diese Datenübermittlung ist seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr möglich. Sämtliche vor diesem Stichtag eingegangenen Widersprüche mussten von der Meldebehörde gelöscht werden. Neue Anträge auf Einrichtung einer Übermittlungssperre können nicht mehr gestellt werden.
Die eigentliche Wehrerfassung erfolgt künftig ausschließlich durch die Bundeswehr und gehört nicht mehr zu den Aufgaben der Meldebehörden.
Andere bestehende Widerspruchsrechte, beispielsweise gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgesellschaften oder im Zusammenhang mit Altersjubiläen, bleiben von dieser gesetzlichen Änderung unberührt.
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