Grundsteuerbescheid für Lausitzer Grundstücks- und Immobilieneigentümer
Zwei Drittel warten noch auf ihren Bescheid
Viele Eigenheimbesitzer vom Spreewald bis in die Oberlausitz warten sicher schon sehr aufgeregt auf die Neuberechnung der Grundsteuer für ihr Eigentum. Das Ausfüllen der nötigen Anträge war mit allerlei Neuem besetzt, sodass nun doch eine hohe Ungeweissheit herrscht, wie denn der neue Steuersatz aussehen wird. Aktuell haben deutschlandweit ein Drittel der Bürger den neuen Bescheid bereits erhalten. Zwei Drittel jedoch noch nicht.
Haben auch Sie den Grundsteuerbescheid noch nicht erhalten? Sie müssen nicht unruhig werden, denn in diesem Fall müssen Sie nichts tun.
Die bisherigen Berechnungen sind nicht mehr rechtskonform. Insofern sollten Sie diesen bzw. Ihren bisherigen Betrag auch nicht in Eigenregie begleichen. Warten Sie auf den neuen Bescheid und prüfen Sie diesen nach Erhalt gewissenhaft. Die Neuberechnung und Bearbeitung durchläuft mehrere Behörden und nimmt dadurch viel Zeit in Anspruch.
Sollten Sie einen Bescheid bereits erhalten haben, können Sie den dargestellten Betrag begleichen oder aber Einspruch erheben, wenn Sie Einwände gegen die Berechnung haben.
Diesen Einspruch richten Sie gegen das örtlich zuständige Finanzamt. Die Form sollte Schriftlich sein und per Brief oder Fax erfolgen. Auch eine eMail ist rechtswirksam, wenn Sie die konkrete eMail-Adresse kennen.
Vielleicht hilft Ihnen unsere Kurzvorlage:
hiermit lege ich gegen Ihren Steuerbescheid frist- und formgerecht Einspruch ein. Meine Begründung lautet basiert auf folgenden Fakten: (Gründe für falsche Berechnung aufführen).
Ich bitte Sie, mir den Eingang meines Einspruchs zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name
Vergessen Sie nicht Ihre Steuernummer, ggf. Das Aktenzeichen des Steuerbescheids sowie auch Ihre Adresse zu verankern.
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