Gemeinde Neukirch/Lausitz informiert
Gemeinderatssitzung und aktuelle Hinweise
Am Mittwoch, dem 21. Januar 2026, findet um 18:30 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Ratssaal des Rathauses statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Anfragen der Gemeinderäte, Informationen und Termine, die Protokollkontrolle sowie Einwohnerfragen. Weitere Beratungspunkte betreffen Nachträge und Mehrmengen zur Erschließung der Gewerbeflächen Leibingerstraße 30, die Vergabe von Reinigungsleistungen in mehreren kommunalen Objekten ab dem 1. März 2026, den Verkauf eines Wohnbaugrundstücks in der Walter-Pfützner-Straße, Abbrucharbeiten in der Karl-Weikert-Straße sowie Vergaben im Zusammenhang mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Zudem werden Beschlüsse zur Abrechnung der Baumaßnahme Rittergut Neukirch/Lausitz, zur Annahme von Zuwendungen sowie zum Schulnetzplan des Landkreises Bautzen gefasst. Am Ende der Sitzung besteht erneut die Möglichkeit für Einwohnerfragen.
Darüber hinaus informiert die Gemeindeverwaltung, dass im Januar und Februar 2026 Übungen der Offiziersschule des Heeres in und um Neukirch/Lausitz stattfinden. Die Übungen erfolgen überwiegend in Waldgebieten, insbesondere im Hohwald. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.
Aufgrund einer Jagd ist der Wald im Bereich des Valtenbergs am Samstag, dem 24. Januar, sowie am Sonntag, dem 25. Januar 2026, gesperrt. Das Betreten des Waldgebietes ist an diesen Tagen nicht gestattet.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde und das Gewerbeamt am 27. Januar 2026 aufgrund von Wartungsarbeiten des Systemanbieters bereits um 17:00 Uhr schließen.
Mit Blick auf die winterliche Witterung bittet die Gemeindeverwaltung alle Fahrzeugführer um besondere Rücksichtnahme. Parkende Fahrzeuge dürfen den Winterdienst nicht behindern. Räum- und Streufahrzeuge benötigen eine Mindestfahrbahnbreite von über 3,00 Metern. In vielen Anwohnerstraßen ist diese Breite bei parkenden Fahrzeugen nicht gegeben, weshalb dort bei winterlichen Bedingungen auf das Parken im Straßenraum verzichtet werden sollte. Eng zugeparkte Straßen können weder vom Winterdienst noch von der Müllabfuhr befahren werden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Ablagern von Schnee auf der Fahrbahn unzulässig ist und eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt. Das Zuschieben von Grundstücksausfahrten durch den Winterdienst lässt sich nicht immer vermeiden und ist keine Absicht. Die Räumung von Zufahrten, Gehwegen und Randstreifen obliegt den Grundstückseigentümern oder deren Beauftragten. Winterdienstpfähle dienen der Orientierung und dürfen nicht beschädigt werden.
Die Gemeinde bittet um Beachtung und Verständnis für die genannten Maßnahmen.
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