ASP-Restriktionszonen an Sachsen-Grenze enden
Landkreise lockern Auflagen, Zaunrückbau startet schrittweise
Oberspreewald-Lausitz/Spree-Neiße. An der Grenze zum Freistaat Sachsen werden die verbliebenen Restriktionszonen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz (OSL) und Spree-Neiße aufgehoben. Für Landwirtschaft, Schweinehalter und Jäger entfallen damit weitere seuchenbedingte Auflagen.
Restriktionszonen aufgehoben – EU gibt Zustimmung
In den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße war es zuletzt im November 2024 (OSL) beziehungsweise im April 2024 (Spree-Neiße) zu amtlich festgestellten ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen gekommen.
Bereits im September 2025 und im November 2025 waren in beiden Landkreisen die Sperrzonen I und II weitgehend aufgehoben worden. Lediglich eine Restriktionszone entlang der sächsischen Landesgrenze blieb bestehen.
Für diese verbliebene Zone hatte das Brandenburger Verbraucherschutzministerium bei der EU-Kommission einen Antrag auf Aufhebung gestellt. Die EU-Kommission und der Ständige Veterinärausschuss der EU haben diesem Antrag zugestimmt.
Mit der Aufhebung ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz nun vollständig frei von ASP-Restriktionszonen. Im Landkreis Spree-Neiße verbleibt lediglich der ASP-Schutzkorridor entlang der Landesgrenze zu Polen.
Neue EU-Regelung tritt in Kraft
Der geänderte Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest tritt am Samstag, 28.02.2026 in Kraft.
Die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße haben ihre Tierseuchenallgemeinverfügungen entsprechend angepasst.
Konsequenzen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat auf Basis der EU-Durchführungsverordnung, die am Freitag, 27.02.2026 in Kraft tritt, eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Diese Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis OSL tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die Verfügung kann online unter www.osl-online.de/asp eingesehen werden.
In Kurzform regelt die Allgemeinverfügung für den Landkreis OSL:
- Die verbliebenen Restriktionszonen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind aufgehoben.
- Mit dem Rückbau der ASP-Zäune kann innerhalb der aufgehobenen Restriktionszonen begonnen werden. Dies erfolgt stufenweise. Der komplette Zaunrückbau im Kreisgebiet wird nach haushalts- und kostenrechtlicher Abstimmung sowie nach Ausschreibung beauftragt.
- Jagdausübungsberechtigte werden weiterhin zur verstärkten Bejagung und damit zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes sowie zur verstärkten Suche nach verendeten Wildschweinen angehalten.
Seuchenlage bleibt unter Beobachtung
Die Seuchensituation in den nun freien Gebieten wird weiter intensiv beobachtet. In den Gebieten der ehemaligen Sperrzone I finden weiterhin risikoorientierte Fallwildsuchen statt. Alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine werden auf ASP untersucht.
Gesund erlegte Wildschweine können unmittelbar durch den Jäger verwertet werden, ohne das Untersuchungsergebnis abzuwarten. Die Untersuchung dient der Früherkennung eines möglichen erneuten Eintrags der Seuche.
Stimme aus dem Veterinäramt OSL
Amtstierärztin Frau Schuster, Leiterin des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, erklärt: „Nachdem es bereits im November 2025 die gute Nachricht gab, dass wir als Landkreis nach rund 3,5 Jahren Tierseuchenbekämpfung wieder als ASP-frei gelten, ist das nun der finale Schritt dafür, dass unser Landkreis insgesamt auch als Restriktionszonen-frei gilt. Damit können wir die wenigen übrigen, spezifischen Auflagen zur Bekämpfung der ASP, die in der Sperrzone I und im Schutzkorridor sowie im Hochrisikokorridor im Gebiet an der Grenze zu Sachsen noch bestanden haben, aufheben. Diese Regelungen hatten zuletzt noch insbesondere Schweinehalter, Landwirte und Jägerinnen und Jäger in dem Bereich betroffen. Ich danke allen Beteiligten für Ihre Unterstützung.“
Weitere Informationen für Bürger und Betriebe
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, zum aktuellen Zaunverlauf sowie alle Bekanntmachungen sind unter www.osl-online.de/asp abrufbar.
Grafik: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
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