Landkreis Dahme-Spreewald zeichnet herausragendes Engagement aus
Vorschläge für die Ehrung bis 30. Juni 2026 einreichenLandkreis Dahme-Spreewald zeichnet herausragendes Engagement aus Vorschläge für die Ehrung bis 30. Juni 2026 einreichen
Dahme-Spreewald. Seit über drei Jahrzehnten wird der 5. Dezember auf Beschluss der Vereinten Nationen als Internationaler „Tag des Ehrenamtes“ begangen. Dieser symbolische Tag macht deutlich, welche zentrale Bedeutung ehrenamtliches Engagement für den Zusammenhalt der Gesellschaft und das Funktionieren des Gemeinwesens hat.
Der Landkreis Dahme-Spreewald möchte besondere ehrenamtliche Leistungen würdigen. Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung werden engagierte Bürgerinnen und Bürger durch den Landrat mit Urkunden und Geldpreisen ausgezeichnet. Öffentlich geehrt werden Menschen, die sich weit über das normale Maß hinaus für den Landkreis einsetzen oder Besonderes für die Region erreicht haben.
Die Kreisverwaltung bittet um Vorschläge für diese Auszeichnung. Eigenbewerbungen sowie Vorschläge Dritter sind mit einer kurzen Begründung an das Ordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald zu richten: Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald). Die Einreichung muss spätestens bis zum 30. Juni 2026 schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Auszeichnung gesellschaftliches Engagement“ erfolgen. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Homepage des Landkreises unter www.dahme-spreewald.de oder im Amtsblatt zu finden. Bei Fragen stehen das Ordnungsamt unter Tel. 03546 / 20-1518 oder per E-Mail an ordnungsamt@dahme-spreewald.de zur Verfügung.
Die Ehrung würdigt besonderes Engagement zum Wohle der Allgemeinheit bzw. der Einwohner des Landkreises Dahme-Spreewald. Der genaue Termin der Preisverleihung wird separat bekannt gegeben. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz im Landkreis Dahme-Spreewald, die nicht hauptberuflich in einem Bereich tätig sind, der mit dem gesellschaftlichen Engagement oder der Auszeichnung in Verbindung steht. Die abschließende Entscheidung über die Vergabe trifft der Kreisausschuss auf Vorschlag des Landrates.
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