Newcastle-Krankheit in Bestensee nachgewiesen
Sperrzone eingerichtet, Geflügel betroffen, Schutzmaßnahmen angeordnet
Im Landkreis Dahme-Spreewald ist die Newcastle-Krankheit in einem großen Geflügelbetrieb in Bestensee ausgebrochen. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat am Mittwoch, 04.03.2026, den Ausbruch bestätigt und weitreichende Schutzmaßnahmen angeordnet.
Großer Legehennen-Bestand betroffenIn einem Geflügelbestand in der Gemeinde Bestensee wurde am Mittwoch, 04.03.2026, die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease Virus, NDV) festgestellt. Betroffen sind etwa 375.000 Tiere, es handelt sich um Legehennen.
Der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte den Ausbruch der Krankheit. Zudem besteht ein Verdacht auf weitere Infektionen in drei Stallungen auf demselben Betriebsgelände mit insgesamt rund 300.000 Tieren.
„Die Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion bei Vögeln und betrifft insbesondere Hühner, Puten und anderes Nutzgeflügel. In unserem Fall sind es Legehennen. […] Ziel aller Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung des Virus schnellstmöglich zu verhindern und die Geflügelbestände in der Region zu schützen“, erläutert der Beigeordnete und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Stefan Wichary.Newcastle-Krankheit: Gefahr für Geflügel, nicht für Menschen
Die Newcastle-Krankheit wird durch das Newcastle Disease Virus verursacht. Je nach Virusstamm kann es bei Vögeln zu schweren Krankheitsverläufen mit Atemnot, Durchfall, deutlichem Leistungsabfall und erhöhter Sterblichkeit kommen.
Für Menschen ist das Virus nach Angaben des Landkreises ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es jedoch zu Bindehautentzündungen kommen.
Sperrzone und Überwachungszone eingerichtetDer Landkreis Dahme-Spreewald hat am Mittwoch, 04.03.2026, eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Sie sieht die Einrichtung einer Sperrzone und einer Überwachungszone vor.
Sperrzone (Radius 3 Kilometer)
In der Sperrzone gelten besonders strenge Auflagen. Sie umfasst:
- Gemeinde Bestensee
- Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf der Stadt Mittenwalde
- Ortsteil Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen
Überwachungszone (Radius 10 Kilometer)
Rund um die Sperrzone wurde zusätzlich eine Überwachungszone festgelegt. Betroffen sind:
- Gemeinde Bestensee, Ortsteil Pätz
- Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin
- Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Zeesen, Zernsdorf
- Gemeinde Schönefeld, Ortsteil Kiekebusch
- Stadt Wildau
- Gemeinde Heidesee, Ortsteile Dolgenbrodt, Gräbendorf, Gussow
- Amt Schenkenländchen, Ortsteile Groß Köris, Klein Köris, Schwerin, Teupitz
- Im Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf
Für Geflügelhalter im betroffenen Gebiet gelten ab sofort strenge Vorgaben. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ordnete für den Ausbruchsbestand die tierschutzgerechte Tötung und seuchengerechte Entsorgung der Tiere an. Die Maßnahmen haben bereits begonnen. Die epidemiologischen Ermittlungen dauern an.
In der Schutz- und Überwachungszone gilt:
- Strikte Stallpflicht für Geflügel
- Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eiern und Bruteiern innerhalb der Schutzzone
- In der Überwachungszone besteht ein Verbringungsverbot bis Donnerstag, 19.03.2026
- Geflügelmessen, Geflügelmärkte und Tierschauen sind untersagt
Geflügelhalter werden dringend gebeten, ihre Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen zu überprüfen und konsequent einzuhalten.
Kontakt für VerdachtsfälleBei Auffälligkeiten oder Symptomen im Geflügelbestand sollen sich Betroffene sofort an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald wenden:
- Telefon: 03546 20-1613
- E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de
Der Landkreis wird nach eigenen Angaben vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes Brandenburg und vom Friedrich-Loeffler-Institut unterstützt und steht im engen Austausch mit dem zuständigen Ministerium.
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