L.o Redaktion | Landkreis Görlitz
Wasserentnahme Görlitz eingeschränkt
Landkreis erinnert an Regeln bei anhaltender Trockenheit.
Im Landkreis Görlitz bleibt die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mit Pumpvorrichtungen weiter eingeschränkt. Die Untere Wasserbehörde erinnert daran, dass die seit Donnerstag, 21.07.2022 geltende Allgemeinverfügung weiterhin in Kraft ist.
Hintergrund ist die anhaltende Niedrigwassersituation in Sachsen. Nach Angaben des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft lagen Ende Juni 2026 mehr als 60 Prozent der 150 ausgewerteten Fließgewässerpegel im Freistaat im Niedrigwasserbereich. Rechnet man die Pegel hinzu, die kurz davor stehen, waren rund 85 Prozent der Messstellen betroffen. Auch beim Grundwasser zeigen sich deutliche Defizite: An 83 Prozent der 374 ausgewerteten Messstellen lag der Wasserstand mehr als 0,5 m unter dem für Ende Juni üblichen Wert.
Verbot gilt abhängig vom Pegelstand
Das Entnahmeverbot richtet sich nach der Wasserführung der jeweiligen Gewässer. Unterschreitet der Pegel an einem festgelegten Bezugspegel einen definierten Grenzwert, ist die Wasserentnahme mit Pumpvorrichtungen untersagt. Jeder Gemeinde im Landkreis ist dafür ein Bezugspegel zugeordnet.
Vor allem kleinere Fließgewässer und Quellbereiche reagieren empfindlich auf längere Trockenphasen. In kritischen Situationen können sie sogar austrocknen. Ein ausreichender Wasserdurchfluss ist nach Angaben der Behörde wichtig, um die Gewässerökologie zu erhalten und öffentliche sowie wirtschaftliche Nutzungen zu sichern.
Auch mit Erlaubnis nicht automatisch zulässig
Die Regelungen gelten auch für Inhaber wasserrechtlicher Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, etwa für Beregnungszwecke. Unberührt bleibt der sogenannte Gemeingebrauch. Wasser darf also weiterhin per Hand mit Eimern oder Gießkannen geschöpft werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung sowie Hinweise zu den für die Gemeinden maßgeblichen Bezugspegeln sind auf den Internetseiten des Landkreises Görlitz und der Unteren Wasserbehörde veröffentlicht. Aktuelle Wasserstände und Durchflüsse der sächsischen Fließgewässer stellt das Landeshochwasserzentrum des Freistaates Sachsen bereit.
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