L.o Redaktion | Landkreis Dahme-Spreewald
Wasserentnahme im Spreewald untersagt
Pumpen aus Oberflächengewässern sind vorerst untersagt.
Der Landkreis Dahme-Spreewald untersagt vorübergehend die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern in mehreren Kommunen. Betroffen sind der Eigentümer- und Anliegergebrauch sowie wasserrechtlich erlaubte Entnahmen. Wasser darf dort vorerst nicht mit Pumpvorrichtungen entnommen werden.
Die Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde gilt für:
- Gemeinde Märkische Heide
- Amt Unterspreewald
- Amt Lieberose/Oberspreewald
- Stadt Lübben
- Stadt Luckau
- Gemeinde Heideblick
Grund für die Einschränkung sind die anhaltend hohen Temperaturen, geringe Niederschläge und stark gesunkene Abflüsse der Spree. Die erforderlichen Mindestabflüsse können derzeit nicht eingehalten werden. Zugleich stehen in den Speichern nur noch begrenzte Wasserreserven zur Verfügung.
Am Pegel Leibsch UP wird der Mindestabfluss von 4,5 m³/s bereits seit Sonntag, 24.05.2026, dauerhaft unterschritten. Am Montag, 17.08.2026, lag der Abfluss nur noch bei rund 1,4 m³/s.
Wegen der Entwicklung trat am Montag, 01.06.2026, Phase 1 des Niedrigwasserbewirtschaftungskonzeptes in Kraft. Seit Freitag, 14.08.2026, gelten die Maßnahmen der Phase 2. Das Landesamt für Umwelt Brandenburg hat unter anderem begonnen, Ableitungen aus der Spree zu reduzieren.
Im Spreewald ist das Niedrigwasser nicht überall sofort sichtbar. Wehr- und Stauanlagen halten Wasser in vielen Wasserläufen und Seen zurück. Dadurch können die Wasserstände auf den ersten Blick vergleichsweise normal wirken, obwohl die tatsächlichen Durchflüsse weiter abnehmen.
Nach Angaben des Landesamtes bleibt die wasserwirtschaftliche Lage im Einzugsgebiet der Spree angespannt. Einzelne Niederschläge können die Abflusssituation bislang nur kurzfristig verbessern. Die Einschränkung soll zusätzliche Belastungen der Gewässer vermeiden, vorhandene Wasserreserven schonen und die Abflüsse der Spree stabilisieren.
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