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Steuervergünstigungen im Sanierungsgebiet
Für Eigentümer in Bischofswerda
Bischofswerda: Für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Stadtmitte Schiebock“ gelten seit Freitag, 16.01.2026, 00:00 Uhr steuerliche Vergünstigungen. Darauf hat das Bauamt der Stadt Bischofswerda am Donnerstag, 09.04.2026, 00:00 Uhr hingewiesen. Nach Angaben der Stadt können Eigentümer erhöhte Abschreibungen nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz für bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Die Sanierungsmaßnahmen im Gebiet laufen nach derzeitiger Planung noch bis Ende 2040. In diesem Zeitraum können betroffene Eigentümer Herstellungs- oder Anschaffungskosten steuerlich geltend machen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen geltenDie Steuervergünstigungen setzen nach Mitteilung der Stadt mehrere Punkte voraus:
- Das Gebäude liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Stadtmitte Schiebock“ in Bischofswerda.
- Vor Beginn der Baumaßnahme wurde ein Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt Bischofswerda abgeschlossen.
- Die Maßnahme ist mit den städtebaulichen Zielen des Sanierungsgebiets vereinbar.
- Es dürfen keine grundlegenden Änderungen der sozialen und gewerblichen Strukturen vorgenommen werden, etwa durch eine Luxusmodernisierung von Wohnungen.
Der Vertrag muss vom Eigentümer vor Baubeginn schriftlich beim Bauamt der Stadtverwaltung beantragt werden. Dafür sind Unterlagen zur geplanten Baumaßnahme und zu den voraussichtlichen Kosten vorzulegen, zum Beispiel eine Maßnahmenbeschreibung, eine Kostenschätzung des Planers oder Angebote von Baufirmen.
Nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten ist die Steuerbescheinigung zu beantragen. Dafür verlangt die Stadt das dem Vertrag beiliegende Formular, einen Nachweis über den Abschluss der Baumaßnahme entsprechend den vertraglichen Regelungen sowie eine nachvollziehbare Kostenaufstellung mit Rechnungsbelegen.
Diese Maßnahmen können bescheinigt werden- Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 Baugesetzbuch, wenn sie auf einer vor Baubeginn geschlossenen Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt beruhen
- Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden, die für das Raumbild von Bedeutung sind
- Umnutzung oder Umgestaltung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sonst nicht nutzbar wären
- Maßnahmen zur notwendigen Anpassung an den allgemeinen Wohnstandard
- Stellplätze und Garagen, wenn das Gebäude sonst nicht sinnvoll nutzbar ist
- Abriss mit anschließender Wiederherstellung des Gebäudes, wenn die Rekonstruktion aus bautechnischen, sicherheitstechnischen oder wirtschaftlichen Gründen geboten ist
Anfragen und Anträge nimmt das Bauamt der Stadt Bischofswerda entgegen. Zuständiger Sanierungsbetreuer ist die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH.
Stadt Bischofswerda, Bauamt
Altmarkt 1
01877 Bischofswerda
Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Geschäftsstelle Sachsen
Königsbrücker Straße 33
01099 Dresden
- Frau Fischer
Mail: diana.fischer@bischofswerda.de
Telefon: 03594 786-107 - Frau Knifka
Mail: wiebke.knifka@wuestenrot.de
Telefon: 07141 16-757484
Zum Sanierungsgebiet liegt laut Mitteilung der Stadt ein Gebietsumriss als Anlage vor.
Grafik: Stadt Bischofswerda
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