Aktuelle Nachrichten aus Lübben
Badesaison in LDS gestartet
31 EU-Badestellen mit Bestnote, zwei Gewässer sind gut
Im Landkreis Dahme-Spreewald ist die offizielle Badesaison am Freitag, 15.05.2026, gestartet. Badegäste können sich zum Auftakt an den örtlichen Badeseen über eine insgesamt gute bis sehr gute Wasserqualität freuen.
Nach Angaben des Landkreises wurde bei 31 Badestellen eine ausgezeichnete Badegewässerqualität festgestellt. Die Bewertung erfolgt nach der Badegewässerverordnung jeweils zum Ende der Saison auf Grundlage der letzten 16 Untersuchungsergebnisse aus den Jahren 2022 bis 2025.
Die Badestellen Egsdorf am Teupitzer See und die SpreeLagune in Lübben wurden mit gut bewertet. Für die SpreeLagune ist das eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr, als die Wasserqualität noch als ausreichend eingestuft worden war. Auch an der Badestelle am Neuendorfer See in Hohenbrück hat sich die Lage verbessert. Dort konnte wieder eine ausgezeichnete Badegewässerqualität bestätigt werden.
Proben zum Saisonstart ohne BefundDas Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat vor dem Saisonbeginn an den ausgewiesenen EU-Badestellen Wasserproben entnommen und im Labor untersuchen lassen. Alle Befunde vom Montag, 04.05.2026, waren nach Angaben des Gesundheitsamtes hygienisch unauffällig.
Hinweise für Badegäste„Alle Befunde vom Untersuchungsdatum 04.05.2026 sind hygienisch unauffällig“, erklärt Nedal Mhaisen, Leiter des Gesundheitsamtes im Landkreis Dahme-Spreewald.
Damit die Wasserqualität erhalten bleibt, bittet das Gesundheitsamt darum, keine Vögel oder andere Tiere am und im Gewässer zu füttern. Durch Fütterung gelangen zusätzliche Nährstoffe in den See. Das kann Algenwachstum fördern und den Sauerstoffhaushalt belasten. Zudem können angelockte Tiere das Wasser hygienisch beeinträchtigen.
Auch ein sauberer Umgang mit Abfällen soll die Badeseen schützen. Besucher sollen vorhandene Abfallbehälter nutzen oder ihren Müll wieder mit nach Hause nehmen.
An gekennzeichneten öffentlichen Badestellen und auf den Liegewiesen sind Hunde gemäß § 4 der Hundehalterverordnung nicht erlaubt.
Der Landkreis weist außerdem darauf hin, beim Badebesuch die Baderegeln, die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen sowie die Hinweise in den Schaukästen vor Ort zu beachten.
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