Aktuelle Nachrichten aus Lübben
Parken am Bahnhof Lübben bald kostenpflichtig?
Vorlage betrifft 272 Stellplätze im Bahnhofsgebiet
In Lübben soll die Parkraumbewirtschaftung im Bahnhofsgebiet neu geregelt werden. Die Stadtverordnetenversammlung befasst sich am 26. März 2026 um 17.30 Uhr im Rathaus mit einer Vorlage, nach der große Teile bisher kostenfreier Parkflächen gebührenpflichtig werden sollen.
Konkret betrifft das den Parkplatz am Bahnhof mit 207 Stellplätzen sowie 65 Parkplätze in der Bahnhofstraße. Nach der Vorlage soll das Parken dort zwischen 8 und 17 Uhr kostenpflichtig werden, wenn die Parkdauer mehr als zwei Stunden beträgt. Für Kurzzeitparker bis zu zwei Stunden soll das Parken weiter kostenlos bleiben.
Als Ausweichfläche verweist die Stadt auf einen Parkplatz mit 103 Stellplätzen auf der bahnhofsabgewandten Seite der Majoransheide. Diese Fläche ist nach den vorliegenden Angaben derzeit noch nicht direkt durch den Bahnhofstunnel erreichbar.
Kritik von Pendlern und Anwohnern
Bei vielen Berufspendlern stößt das Vorhaben auf Kritik. Betroffen sehen sich vor allem Beschäftigte, die regelmäßig nach Berlin, Königs Wusterhausen oder Cottbus pendeln. Nach bisherigen Berechnungen könnten für regelmäßige Nutzer Zusatzkosten von bis zu 12,50 € pro Woche entstehen.
Auch Anwohner im Bahnhofsbereich und in angrenzenden Wohngebieten befürchten eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs in ihre Straßen. Kritiker fordern deshalb, zunächst die infrastrukturellen Voraussetzungen zu verbessern. Genannt wird vor allem eine bessere Anbindung der Ausweichparkplätze.
Stadt nennt Ziele der Vorlage
Die Stadt begründet die geplante Parkraumbewirtschaftung mit einer gerechteren Nutzung innerstädtischer Flächen und einer besseren Steuerung des Parkdrucks. Langzeitparker sollen stärker in die Verantwortung genommen werden. Zugleich will die Stadt zentral gelegene Parkplätze für Kurzzeitnutzer erhalten, etwa für Erledigungen in der Innenstadt.
Öffentliche Sitzung im Rathaus
Die Stadtverordnetenversammlung ist öffentlich. Bürger können sich in der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 4 in der Einwohnerfragestunde über die Vorlage informieren und Fragen oder Kritik zu den geplanten Änderungen äußern.
Foto: MW
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