Sorbisch: Länder für Markenschutz
Brandenburg und Sachsen wollen freie Begriffe besser sichern.
In Brandenburg, Sachsen und der Lausitz geht es um den Schutz sorbischer und weiterer Minderheitensprachen im Alltag. Beide Länder unterstützen eine Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein, die das EU-Markenrecht ändern soll. Ziel ist, dass allgemeine Begriffe aus Regional- und Minderheitensprachen nicht leichter als Marke geschützt und dann anderen in der Nutzung untersagt werden können.
In Brandenburg lag dazu bereits in der vergangenen Woche ein Kabinettsbeschluss vor. In Sachsen folgte der Kabinettsbeschluss heute. Die Initiative soll gemeinsam mit mehreren Bundesländern in der Sitzung des Bundesrates am Freitag, 08.05.2026 eingebracht werden.
Worum es bei der Initiative gehtNach Angaben der Länder schützt die derzeitige EU-Markenrechtsverordnung Regional- und Minderheitensprachen bislang nur unzureichend. In der Vergangenheit hätten Unternehmen und andere Akteure mehrfach versucht, allgemeine Begriffe wie Ortsbezeichnungen oder Redewendungen in Minderheitensprachen als europäische oder nationale Marke eintragen zu lassen. Danach sei teils versucht worden, anderen die Verwendung dieser Begriffe zu untersagen.
Ein im Text genanntes Beispiel ist der Begriff „Öömrang“, der den nordfriesischen Dialekt der Insel Amrum bezeichnet. Er wurde demnach von einer US-amerikanischen Firma als Marke eingetragen. Ein lokales Unternehmen musste daraufhin seine etablierte Produktlinie umbenennen.
Die Bundesratsinitiative zielt darauf, Begriffe aus durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützten Sprachen im EU-Markenrecht stärker zu berücksichtigen. Konkret soll Artikel 7 der EU-Markenrechtsverordnung so geändert werden, dass auch solche Begriffe von der Markeneintragung ausgeschlossen werden können. Damit würden diese Sprachen im Markenrecht den in der EU anerkannten Amtssprachen gleichgestellt.
Bedeutung für Brandenburg, Sachsen und die LausitzFür die Region ist das vor allem wegen des Sorbischen von Bedeutung. In Deutschland würde die geplante Änderung neben Nordfriesisch auch Ober- und Niedersorbisch sowie Romanes, Niederdeutsch, Saterfriesisch und Dänisch betreffen.
Brandenburgs Kulturministerin Dr. Manja Schüle erklärte, alltägliche Begriffe aus diesen Sprachen müssten frei nutzbar bleiben und dürften nicht durch wirtschaftliche Interessen eingeschränkt werden. Das betreffe auch das Niederdeutsche in Brandenburg.
Sachsens Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch teilte mit, die Ergänzung des EU-Markenrechts diene dem Schutz, der Unterstützung und der Gleichstellung nationaler Minderheiten und ihrer Sprachen. Die Stärkung nationaler Minderheiten habe für Sachsen hohe Bedeutung.
Sorben/Wenden seit rund 1.500 Jahren in der LausitzDie Sorben/Wenden sind nach den vorliegenden Angaben seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig. Sie haben ihre eigene Sprache sowie eine von Festen und Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Brandenburg und Sachsen unterstützen den Erhalt und die Weiterentwicklung von Sprache und Kultur mit verschiedenen Maßnahmen.
Der Bund sowie Brandenburg und Sachsen fördern die Stiftung für das sorbische Volk in diesem Jahr mit rund 29.000.000,00 €.
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