NDV: Neue Zone um Königs Wusterh.
124.000 Tiere betroffen, Stallpflicht gilt
Im Landkreis Dahme-Spreewald ist ein weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit festgestellt worden. Das Newcastle-Disease-Virus (NDV) wurde in einem Betrieb in Zernsdorf, einem Ortsteil der Stadt Königs Wusterhausen, nachgewiesen. Betroffen sind 124.000 Tiere.
Für Bürger, Tierhalter und Betriebe in der Region ist vor allem wichtig: Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat eine neue Schutz- und Überwachungszone festgelegt. In den betroffenen Gebieten gelten ab sofort strikte Stallpflicht sowie weitere Einschränkungen.
Landkreis ordnet Maßnahmen anNach Angaben des Landkreises wurden seit Anfang März bereits Ausbrüche in Bestensee, Zeesen und Mittenwalde gemeldet. Der neue Fall in Zernsdorf wird nun in die laufenden epidemiologischen Ermittlungen einbezogen.
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung im betroffenen Ausbruchsbestand angeordnet.
Diese Gebiete sind betroffen„Wir mussten eine neue Schutz- und Überwachungszone festlegen. Es gilt daher ab sofort eine weitere Tierseuchenallgemeinverfügung. Die neuen Restriktionszonen überlappen sich teilweise mit den bereits bekannten“, erklärt Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.
Schutzzone
- Stadt Königs Wusterhausen mit den Ortsteilen Kablow, Niederlehme, Senzig, Zeesen und Zernsdorf
- Stadt Wildau
Überwachungszone
- Gemeinde Bestensee mit dem Ortsteil Pätz
- Stadt Mittenwalde mit den Ortsteilen Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow und Schenkendorf
- Stadt Königs Wusterhausen mit den Ortsteilen Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf
- Gemeinde Heidesee mit den Ortsteilen Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf und Gussow
- Stadt Wildau
- Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Kiekebusch, Rotberg und Waltersdorf
- Gemeinde Eichwalde
- Gemeinde Schulzendorf
- Gemeinde Zeuthen mit dem Ortsteil Miersdorf
- Landkreis Oder-Spree: Spreenhagen
- Berlin-Schmöckwitz
In der Schutz- und Überwachungszone gelten erhöhte Hygiene- und Kontrollmaßnahmen. Dazu gehören:
- strikte Stallpflicht
- Verbringungsverbot für gehaltene Vögel, Fleisch, Eier und Bruteier
- Verbot von Geflügelmessen, Geflügelmärkten und Tierschauen
Tierhalter sollen ihre Tiere genau beobachten. Bei Symptomen soll umgehend das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald informiert werden.
Kontakt und weitere InformationenTelefon: 03546 20-1613
E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de
Der Landkreis verweist zudem auf eine digitale Karte sowie auf die Tierseuchenallgemeinverfügung 07/2026. Für Hinweise zu neuen Informationen zur Newcastle-Krankheit wurde außerdem ein E-Mail-Verteiler eingerichtet. Darüber können Bürger zeitnah über neue Entwicklungen, Schutzmaßnahmen und Kontrollmaßnahmen informiert werden.
Die Anmeldung ist auf der Webseite des Landkreises möglich.
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