Elbe-Elster hebt Aufstallung auf
Ab Donnerstag, 17.04.2026, gelten neue Regeln
Im Landkreis Elbe-Elster endet ab Donnerstag, 17.04.2026, die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel. Die Kreisverwaltung teilt mit, dass die am Montag, 09.03.2026 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest mit diesem Datum vollständig aufgehoben wird.
Für betroffene Geflügelhaltungen bedeutet das: Die Aufstallungspflicht und alle weiteren angeordneten Maßnahmen entfallen ab Donnerstag, 17.04.2026.
Keine weiteren Ausbrüche im KreisNach Angaben des Landkreises war der Ausbruch der Geflügelpest am Montag, 09.03.2026 bestätigt worden. Durch die frühe Erkennung und die unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte das Geschehen eingedämmt werden. Weitere Ausbrüche im Landkreis Elbe-Elster wurden nicht festgestellt.
Auch die amtlichen Kontrollen in der eingerichteten Schutz- und Überwachungszone verliefen laut Mitteilung durchweg ohne Befund.
Biosicherheit bleibt wichtigTrotz der Aufhebung weist der Landkreis darauf hin, dass die Tierseuchenlage in Deutschland weiterhin angespannt ist. Geflügelhalter sollen deshalb die in der Allgemeinverfügung genannten Biosicherheitsmaßnahmen weiter einhalten.
- Wirksame Desinfektionsmaßnahmen
- Einschränkung des Zugangs zu Ställen
- Besonderer Schutz vor bestandsfremden Personen
Nach Darstellung des Landkreises sind diese Maßnahmen derzeit der einzige wirksame Schutz vor einer Infektion mit dem Virus der Geflügelpest.
Meldepflicht bleibt bestehenUnverändert gilt: Alle Geflügelhaltungen bleiben meldepflichtig. Bei auffälligen Krankheits- oder Sterbefällen in einem Bestand soll umgehend das Veterinäramt des Landkreises Elbe-Elster informiert werden.
Telefon Veterinäramt: 03535 46 2681
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