L.o Redaktion | Landkreis Bautzen
Klinik Kamenz: Beschluss bleibt
Geburtshilfe kann im Landkreis Bautzen vorerst weiterlaufen.
Im Landkreis Bautzen kann der Beschluss zur Unterstützung der Kamenzer Klinik weiter umgesetzt werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Mitglieds des Kreistages Bautzen zurückgewiesen. Damit bleibt der Beschluss des Sonderkreistages vom Sonntag, 31.05.2026, vollziehbar.
Konkret hatte der Kreistag Bautzen in der Sondersitzung beschlossen, der privaten Klinik in Kamenz einen Betriebskostenzuschuss von bis zu 500.000,00 € zu gewähren. Damit soll der Weiterbetrieb der Geburtshilfe am Krankenhaus Kamenz längstens bis zum Donnerstag, 31.12.2026, ermöglicht werden.
Beschwerde gegen Eilentscheidung erfolglos
Gegen den Kreistagsbeschluss hatte sich ein Mitglied des Kreistages an das Verwaltungsgericht Dresden gewandt und einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Dabei wurde unter anderem bezweifelt, dass die kurzfristige Einberufung der Sondersitzung erforderlich gewesen sei. Außerdem wurde kritisiert, dass wichtige Unterlagen den Kreisräten nicht rechtzeitig vorgelegen hätten.
Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte den Antrag auf vorläufige Aussetzung des Beschlusses bereits mit Beschluss vom Montag, 08.06.2026, ab. Dagegen legte das Kreistagsmitglied Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht ein.
Gericht sieht Eilbedürftigkeit als gegeben an
Mit unanfechtbarem Beschluss vom Freitag, 10.07.2026, wies das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde nun zurück. Nach Auffassung des Gerichts war bei der Bewertung der Eilbedürftigkeit entscheidend, dass sich die Lage unmittelbar vor der Sondersitzung nochmals zugespitzt hatte. Angesichts der bevorstehenden Schließung habe kurzfristig gehandelt werden müssen.
Der Landkreis Bautzen begrüßte die Entscheidung. Nach Ansicht der Kreisverwaltung bestätigt sie die Auffassung, dass die kurzfristige Einberufung des Kreistages wegen der damaligen Entwicklung erforderlich war.
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