L.o Redaktion | Stadt Lübbenau
Kahnfahrten-Regeln in Lübben 2026
Schlossinsel statt SpreeLagune: Infos für Anbieter und Paddler
In Lübben (Spreewald) hat die Stadtverwaltung die geltenden Regeln für den gewerblichen Kahnverkehr in der Innenstadt zusammengefasst. Wichtig für Anbieter ohne eigenen Liegeplatz: Abfahrten sind nach vorheriger Absprache nur an den offiziellen Häfen der Schlossinsel möglich. Fahrten von der SpreeLagune sind dagegen nicht erlaubt.
Nach Angaben der Stadt können gewerbliche Kahnfahrten ohne eigenen Liegeplatz über den Fährmannsverein „Flottes Rudel“ organisiert werden. In diesem Fall sind ausschließlich die Häfen 1, 2 und 4 auf der Schlossinsel als Abfahrtsbereiche vorgesehen.
SpreeLagune ist kein Abfahrtsort
Die SpreeLagune steht als Freizeit- und Erholungsbereich nicht für Kahnabfahrten zur Verfügung. Die Stadt bittet private und gewerbliche Anbieter, diese Regelung zu beachten.
Einstiegsstelle für private Touren
Wer mit dem eigenen Stand-up-Paddle-Board oder einem privaten Paddelboot unterwegs ist, kann die öffentliche Einstiegsstelle am Hafen 2 nutzen. Erlaubt ist dort ausschließlich das kurzzeitige, nicht gewerbliche Zuwasserlassen und Herausnehmen der Sportgeräte. Die Nutzung ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.
Nicht zulässig ist das Abstellen von Booten, SUPs oder ähnlicher Ausrüstung. Kähne haben Vorrang. Zum Schutz von Uferbereichen und Natur darf nur die ausgewiesene Einstiegsstelle genutzt werden. Uferbefestigungen, Böschungen und Schilfzonen dürfen nicht betreten oder beschädigt werden. Müll ist wieder mitzunehmen.
Kontakt für gewerbliche Anbieter
Fährmannsverein „Flottes Rudel“
Ernst-von-Houwald-Damm, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon: 03546 7122
E-Mail: flottes-rudel@spreewald-info.de
Web: flottes-rudel.de
Foto: Stadt Lübben, B. Möbes
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