L.o Redaktion | Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Aktuelle Nachrichten aus der Niederlausitz
ASP OSL: Pufferzone ab 14.07.2026
Südliches Kreisgebiet betroffen, keine Betretungsverbote
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gilt ab Dienstag, 14.07.2026, wieder eine neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest. Grund sind neue ASP-Nachweise im benachbarten Landkreis Görlitz in Sachsen. Der Kreis richtet deshalb im Süden des Kreisgebiets eine nationale Pufferzone ein, um ein Übergreifen der Tierseuche zu verhindern.
Wie der Landkreis mitteilte, wird keine großflächige Sperrzone eingerichtet. Betroffen sind stattdessen Teile der Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Schipkau, Großräschen, Schwarzbach, Neu-Seeland sowie der Stadt Senftenberg. Die Verfügung wurde in Abstimmung mit dem Landkreis Spree-Neiße und dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg erlassen.
Schutzzäune werden wieder geschlossen
Die bestehenden ASP-Schutzzäune bleiben erhalten. Bereits ausgebaute Tore werden wieder eingesetzt. Wer die Anlagen passiert, muss die Tore nach dem Durchfahren oder Durchgehen wieder sorgfältig schließen. Nur so bleibt die Schutzfunktion der Zäune erhalten.
In den kommenden Wochen sollen die vorhandenen Zäune schrittweise wieder geschlossen oder ertüchtigt werden. Dafür wird nach Angaben des Landkreises ein Unternehmen beauftragt. Verwendet wird vorhandenes Zaunmaterial des Kreises.
Was in der Pufferzone gilt
Für Bürger gibt es keine allgemeinen Betretungsverbote. Der Landkreis will die Schutzmaßnahmen weiterhin mit möglichst wenigen Einschränkungen umsetzen.
Zusätzliche Pflichten gelten jedoch in der Pufferzone:
- Jagdausübungsberechtigte müssen verendet aufgefundene Wildschweine unverzüglich dem Veterinäramt melden.
- Der Schwarzwildbestand zwischen den Zaunanlagen ist konsequent zu entnehmen.
- Bei land- und forstwirtschaftlicher Nutzung müssen Flächen und Erntegut fortlaufend auf krankes oder verendetes Schwarzwild kontrolliert werden.
- Wer entsprechende Tiere entdeckt, muss die Arbeiten sofort einstellen und das Veterinäramt informieren.
Beschädigungen an Zäunen oder Toren sollen umgehend über die auf den Toren angegebenen Telefonnummern gemeldet werden.
Hinweis zum Zaunmaterial im Norden
Das laufende Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme von Teilen des ehemaligen ASP-Wildschutzzauns im nördlichen Kreisgebiet wird fortgesetzt. Nach Angaben des Landkreises wird aber weiterhin nur ein Teil des dort errichteten Zauns angeboten. Ausgegeben wird nur Material, das für die Tierseuchenbekämpfung dauerhaft nicht mehr benötigt wird. Eine ausreichende Materialreserve bleibt für den kurzfristigen Einsatz erhalten.
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