Nachrichten aus dem Landkreis Dahme-Spreewald
Nachtverbot für Mähroboter in LDS
Neue Vorgabe schützt Igel und andere Kleintiere im Kreis.
Im Landkreis Dahme-Spreewald dürfen Mähroboter künftig nachts und in der Dämmerung nicht mehr laufen. Die Kreisverwaltung hat dazu als untere Naturschutzbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen. Für Gartenbesitzer bedeutet das: Der Betrieb ist nur noch außerhalb dieses Zeitfensters erlaubt.
Das Verbot gilt von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang des Folgetages. Maßgeblich sind die aktuellen Dämmerungszeiten, die der Deutsche Wetterdienst für Berlin-Brandenburg ausweist.
Schutz für Igel und andere KleintiereNach Angaben des Landkreises besteht durch autonome Mähroboter in den Abend-, Nacht- und Dämmerungsstunden eine erhebliche Verletzungs- und Tötungsgefahr für Igel, weitere Kleinsäuger, Amphibien, Reptilien und andere Kleintiere. Viele dieser Tiere sind vor allem in dieser Zeit aktiv.
Besonders im Blick steht der europäische Igel. Er ist in Deutschland als besonders geschützte Art erfasst und steht auf der Vorwarnliste der Roten Liste der gefährdeten Säugetiere des Bundesamtes für Naturschutz.
Problematisch ist laut Landkreis vor allem, dass die Geräte geräuscharm arbeiten und von den Tieren oft erst spät wahrgenommen werden. Zudem seien Mähroboter technisch nicht ausreichend ausgereift, um Kleintiere sicher vor einem Kontakt zu erkennen. Beim Igel kommt hinzu, dass er bei Gefahr häufig nicht flüchtet, sondern zusammengerollt an Ort und Stelle verharrt. Schwere Schnittverletzungen seien dann oft unvermeidlich.
Studien nennen hohe SterblichkeitDer Landkreis verweist auf Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin. Dort wurde unter anderem das Verhalten von Igeln beim Aufeinandertreffen mit Mährobotern sowie die Schwere von Schnittverletzungen untersucht. Demnach verendeten 47 Prozent der Igel mit Schnittverletzungen.
Was weiter erlaubt bleibtMit der Allgemeinverfügung soll der gesetzliche Artenschutz umgesetzt werden, der die Verletzung und Tötung wildlebender Tiere untersagt. Mähroboter dürfen im Landkreis Dahme-Spreewald weiterhin genutzt werden, allerdings nur außerhalb der Nacht- und Dämmerungsstunden.
Foto: Keppler
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