Keine Gebührenbescheide im Rettungsdienst
Elbe-Elster sichert direkte Abrechnung mit Kassen
Im Landkreis Elbe-Elster bleibt es im Rettungsdienst für gesetzlich Versicherte bei der bisherigen Praxis: Gebührenbescheide werden im Regelfall nicht verschickt. Der Eigenbetrieb Rettungsdienst rechnet die Leistungen weiterhin direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Wie der Landkreis mitteilte, wurde dazu mit den gesetzlichen Krankenkassen eine einvernehmliche Lösung erzielt. Hintergrund sind aktuelle Entwicklungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes im Land Brandenburg. Für Bürger im Landkreis bedeutet die Vereinbarung vor allem Klarheit bei der Abrechnung im Notfall.
Landkreis und Krankenkassen erzielen EinigungLandrat Marcel Schmidt erklärte, ihm sei wichtig, die Bürger im Landkreis Elbe-Elster nicht zusätzlich zu verunsichern. Durch die Einigung mit den gesetzlichen Krankenkassen könne die direkte Abrechnung der Rettungsdienstleistungen weiterhin sichergestellt werden.
Auch Sebastian Weiss, Werkleiter des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster, verwies auf die Bedeutung der Vereinbarung. Der Rettungsdienst sei Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. In Notfallsituationen solle nicht der Eindruck entstehen, Betroffene müssten zunächst mit eigenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Landkreis rechnen.
Notruf 112 weiter ohne Zögern wählenNach Angaben des Landkreises bleibt damit die direkte Abrechnung erhalten. Bürger sollen im medizinischen Notfall weiterhin ohne Zögern den Notruf 112 wählen. Fragen zur Abrechnung sollen die Inanspruchnahme notwendiger Hilfe nicht beeinflussen.
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