L.o Redaktion | Stadt Bischofswerda
Nachrichten aus dem Landkreis Bautzen
Schulanmeldung Bischofswerda
Für Eltern gelten Ende August feste Zeiten und Unterlagen.
In Bischofswerda beginnt Ende August die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2027/28. Das Familien- und Ordnungsamt teilt mit: Schulpflichtig werden alle Kinder, die zwischen Dienstag, 01.07.2020, und Mittwoch, 30.06.2021 geboren wurden.
Eltern müssen ihr Kind an der zuständigen Grundschule anmelden. Das gilt auch für Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden.
Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder eingeschult werden, die zwischen Donnerstag, 01.07.2021, und Donnerstag, 30.09.2021 geboren wurden.
Diese Unterlagen sind nötig
Zur Anmeldung müssen folgende Dokumente vollständig vorliegen:
- Geburtsurkunde
- vorausgefülltes Antragsformular zur Schulanmeldung
- Nachweis oder Dokument zum Sorgerecht
- Nachweis zum Masernschutz
Die Stadt weist darauf hin, dass die Anmeldetermine unbedingt einzuhalten sind. Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden.
Wichtige Hinweise zur Schulwahl
Soll ein Kind eine Grundschule außerhalb des Schulbezirks besuchen, muss es zunächst an der zuständigen Grundschule gemäß Meldeadresse angemeldet werden. Dort ist auch der Ausnahmeantrag zu stellen.
Bei der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft reicht nach den Angaben eine schriftliche Information an die zuständige Grundschule.
Anmeldetermine in Bischofswerda
Grundschule Kirchstraße, Kirchstraße 27
- Donnerstag, 27.08.2026, 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
- Dienstag, 01.09.2026, 08:00 bis 13:00 Uhr
Grundschule „Geschwister Scholl“, Goldbacher Straße 26
- Mittwoch, 02.09.2026, 10:00 bis 18:00 Uhr
Grundschule Süd, E.-Thälmann-Straße 2
- Mittwoch, 26.08.2026, 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
- Donnerstag, 27.08.2026, 08:00 bis 12:00 Uhr
Formulare und weitere Informationen gibt es nach den Angaben an den Grundschulen Kirchstraße, Süd und Goldbach.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, an den oben genannten Tagen, sein Kind bei dem jeweiligen dazugehörigen Hort vormerken zu lassen.
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