Gemeinderat Lohsa fasst wichtige Beschlüsse
Schulstandort, Bauplanung, Grundstücksverkäufe, Verkehr, Sicherheit
In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Lohsa am Dienstag, 03.02.2026, wurden mehrere Entscheidungen mit direkter Bedeutung für Bürger in Lohsa, Groß Särchen, Weißkollm und Friedersdorf getroffen. Zudem berichtete der Bürgermeister über aktuelle Entwicklungen im Gemeindegebiet.
Schulnetzplanung: Grundschule „Am Knappensee“ langfristig gesichert
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gesetzlich verpflichtet, Schulnetzpläne für ihr Gebiet aufzustellen. Ziel ist es, für jeden Schüler in zumutbarer Entfernung ein Beschulungsangebot in angemessener Qualität zu sichern. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus prüft diese Pläne auf Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit schulpolitischen Vorgaben sowie dem Staatshaushalt und genehmigt sie anschließend.
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt, die Fortschreibung des Schulnetzplanes in der Sitzung des Kreistages am Montag, 29.06.2026, zu beraten und zu beschließen. Die Gemeinde Lohsa ist Träger der Grundschule „Am Knappensee“ in Groß Särchen und wurde – wie alle Gemeinden mit Schulstandorten – vom Landratsamt Bautzen aufgefordert, bis Freitag, 27.02.2026, einen Gemeinderatsbeschluss zum Einvernehmen mit der Fortschreibung des Schulnetzplanes vorzulegen.
Die Gemeindeverwaltung Lohsa hat den Entwurf des Schulnetzplanes geprüft und keine Gefährdung des Standortes der Grundschule „Am Knappensee“ festgestellt. Die wesentliche Kernaussage der Fortschreibung des Schulnetzplanes des Landkreises Bautzen lautet hierzu:
„Der Bestand der Grundschule ‚Am Knappensee‘ in Groß Särchen ist mittel- und langfristig gesichert.“
Der Gemeinderat stellte daraufhin einstimmig das Einvernehmen mit der Fortschreibung des Schulnetzplanes her.
Bebauungsplan Dreiweiberner See: Wohnen und Zahnarztpraxis vorgesehen
Für den Strandbereich Lohsa am Dreiweiberner See liegt seit Dienstag, 18.06.2019, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Erschließung der Strandbereiche des Dreiweiberner Sees – Strandbereich Lohsa“ als rechtskräftige Satzung vor.
Im sonstigen Sondergebiet H sollen nun die textlichen Festsetzungen angepasst werden. Künftig soll dort auch Wohnen zulässig sein. Außerdem soll ausdrücklich klargestellt werden, dass in diesem Bereich eine Zahnarztpraxis zulässig ist.
Alle weiteren textlichen Festsetzungen und Einschränkungen bleiben unverändert. Festgesetzte Baufelder und Baugrenzen werden nicht verändert, die Außengrenzen des bestehenden Bebauungsplanes (2. Änderung, Fassung vom 18.06.2019) bleiben bestehen. Die Anpassung der textlichen Festsetzungen soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch erfolgen.
Der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde am Dienstag, 04.11.2025, gefasst. Der Entwurf der 3. Änderung musste vor der formellen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) durch den Gemeinderat bestätigt werden.
Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf der 3. Änderung einstimmig zu. Es folgt nun die öffentliche Auslegung mit Beteiligungsmöglichkeit und anschließender Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durch den Gemeinderat.
Grundstücksverkäufe in Weißkollm
Verkauf von Teilflächen für Eigenheim in Weißkollm
Die Gemeinde Lohsa ist Eigentümer der Flurstücke 110/3 und 108/2 der Gemarkung Weißkollm, Flur 2 (eingetragen im Grundbuch von Weißkollm, Blatt 600 bzw. Blatt 1019). Die Flurstücke liegen im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch.
In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 04.11.2025, wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der Außenbereichssatzung Weißkollm – Dreiweiberner Straße (GR7-120/2025) gefasst. Der Ortschaftsrat wurde dabei um eine Stellungnahme zur Nutzung der kommunalen Grundstücke gebeten. Es besteht seitens der Gemeinde Lohsa keine Entwicklungsabsicht für diese Flächen, zugleich liegen mehrere Anfragen von Familien vor. Grundlegend wurde vereinbart, dass der ehemalige Schulgarten nicht veräußert werden soll.
Für eine noch zu vermessende Teilfläche von etwa 1.584 m² des Flurstückes 110/3 und eine noch zu vermessende Teilfläche von etwa 187 m² des Flurstückes 108/2 liegt ein Kaufantrag zur Errichtung eines Eigenheimes vor. Die Gemeinde Lohsa konnte keine alternativen Flächen anbieten.
Nach § 90 der Sächsischen Gemeindeordnung darf die Gemeinde Grundstücke nur veräußern, wenn sie diese zur Aufgabenerfüllung nicht benötigt und dem keine Gründe des Wohls der Allgemeinheit entgegenstehen. Vermögensgegenstände sind in der Regel zum vollen Wert zu veräußern.
Die Veräußerung der genannten Teilflächen erfolgt auf Grundlage der Bodenrichtwertauskunft des Landratsamtes Bautzen vom Donnerstag, 10.04.2025, zum Bodenrichtwert von 26,00 €/m². Notarkosten und sonstige mit dem Erwerb zusammenhängende Kosten trägt der Erwerber.
Die Erwerber stammen aus der Gemeinde Lohsa, haben ihren Lebensmittelpunkt hier und engagieren sich seit mehreren Jahren in der Freiwilligen Feuerwehr Lohsa, Ortsfeuerwehr Weißkollm. Der Beschluss zum Verkauf wurde mit Mehrheit bei einer Gegenstimme gefasst.
Weiterer Grundstücksverkauf in Weißkollm
Ein weiterer Beschluss betraf den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von etwa 506 m² des Flurstückes 110/3 sowie einer noch zu vermessenden Teilfläche von etwa 219 m² des Flurstückes 108/2 der Gemarkung Weißkollm, Flur 2.
Die Flächen werden durch die Kaufinteressentin bereits als Pachtfläche und als Zufahrt zu ihrem Grundstück genutzt. Ein Kaufantrag liegt vor, die Erwerberin stammt aus der Gemeinde Lohsa und hat ihren Lebensmittelpunkt hier.
Auch dieser Beschluss wurde mit Stimmmehrheit bei einer Gegenstimme gefasst.
Veränderungssperre „Am Schwarzwasser“ um ein Jahr verlängert
Am Dienstag, 06.12.2022, hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Schwarzwasser“ gefasst. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im baurechtlichen Außenbereich und wird nach § 35 BauGB bewertet.
Ziel der Planung ist insbesondere:
- die möglichst weitgehende Sicherung der vorhandenen Bebauung und Nutzung der Flächen,
- die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für eine geordnete bauliche Entwicklung.
Zur Sicherung dieser Ziele wurde gemäß §§ 14 und 16 BauGB eine Veränderungssperre als Satzung erlassen. Die Satzung wurde am Samstag, 11.03.2023, im Heimatkurier bekannt gemacht und trat am Sonntag, 12.03.2023, in Kraft.
In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, die sonst nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig wären, sind untersagt.
Nach § 17 BauGB gilt eine Veränderungssperre zunächst für zwei Jahre. Diese Frist kann um ein Jahr verlängert werden; wenn besondere Umstände es erfordern, ist eine weitere Verlängerung um bis zu ein Jahr möglich. Die am 12.03.2023 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Bereich „Am Schwarzwasser“ war mit Gemeinderatsbeschluss vom Dienstag, 10.12.2024, bereits einmal um ein Jahr verlängert worden.
Da das Bebauungsplanverfahren „Am Schwarzwasser“ noch nicht abgeschlossen ist, beschloss der Gemeinderat nun, die Veränderungssperre für den gesamten Geltungsbereich nochmals um ein Jahr zu verlängern. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für den Geltungsbereich rechtsverbindlich abgeschlossen ist.
Der Satzungsbeschluss zur Verlängerung wurde einstimmig gefasst.
Informationen des BürgermeistersS 108: Fahrbahnerneuerung in der Ortsdurchfahrt Lohsa
Am Mittwoch, 21.01.2026, fand im Rathaus der Gemeinde Lohsa die Bauanlaufberatung zur weiteren Fahrbahnerneuerung der S 108 in der Ortsdurchfahrt Lohsa statt. Thema war die Fertigstellung der Bauabschnitte drei und vier im Zeitraum von voraussichtlich März 2026 bis Montag, 08.06.2026.
Ein vorläufiger Bauzeitenplan liegt der Gemeinde vor. Nach Abstimmung des endgültigen Bauablaufplanes plant der Bürgermeister für Ende Februar 2026 eine Bürgerversammlung, um die Bürger über den Ablauf zu informieren. Ein konkreter Termin wurde noch nicht bekannt gegeben.
Tote Schwäne im Gemeindegebiet Lohsa
Im Gemeindegebiet Lohsa wurden tote Vögel, vor allem Schwäne, festgestellt. Mitarbeiter der technischen Abteilung der Gemeinde Lohsa wurden durch das Veterinäramt geschult, um dieses bei Bedarf bei der Bergung der toten Tiere zu unterstützen. Einsätze erfolgen jeweils in Abstimmung mit dem Veterinäramt.
Untersuchungsergebnisse zu den gefundenen Tieren liegen bislang nicht vor. Bürger werden gebeten, Funde toter Vögel zunächst dem Veterinäramt zu melden. Der Bürgermeister weist zudem auf die Leinenpflicht für Hunde hin, da ein möglicher Ansteckungsverlauf derzeit noch nicht nachgewiesen ist.
Verkehrssicherheit an der Grundschule „Am Knappensee“
Aufgrund vermehrter Anfragen von Eltern von Schülern der Grundschule „Am Knappensee“ in Groß Särchen fanden mehrere Gespräche zur Verkehrssicherheit statt. Am Mittwoch, 03.12.2025, trafen sich Vertreter der Kindertagesstätte, des Hortes, der Schulleitung, des Elternrates und der Gemeindeverwaltung. Am Mittwoch, 21.01.2026, folgte ein Vor-Ort-Termin mit der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Bautzen, dem Polizeirevier Hoyerswerda, Elternratsvertretern und der Verwaltung.
Im Mittelpunkt steht die Verringerung von Risiken auf dem Schulweg, auf dem Parkplatz vor der Grundschule und an den angrenzenden Bushaltestellen. Hintergrund sind die Sperrung der Kreisstraße 9207 und eine mögliche Inbetriebnahme eines Unternehmens in Brischko in der Nachbarstadt Wittichenau, durch die ein erhöhter Fahrzeugverkehr im Bereich der Grundschule erwartet wird.
Aus den Gesprächen wurden folgende Maßnahmen abgeleitet:
- Das Polizeirevier Hoyerswerda wird präventiv und nach Möglichkeit verstärkt Geschwindigkeitskontrollen an der Koblenzer Straße in Groß Särchen durchführen.
- Das Ordnungsamt der Gemeinde Lohsa wird gemeinsam mit der Bürgerpolizei regelmäßig Schulungen in der Grundschule zum Verhalten im Straßenverkehr anbieten.
- In Zusammenarbeit von Schule, Kindertagesstätte und Gemeindeverwaltung wurde eine Elterninformation zu Verhaltensregeln auf dem Parkplatz an der Schule sowie am Kindergarten beim Bringen und Abholen der Kinder erarbeitet und zum Halbjahreszeugnis ausgegeben.
Mit diesen ersten Schritten sollen alle Beteiligten für die Verkehrssituation sensibilisiert werden.
Antrag zur Aufhebung eines Grundsatzbeschlusses in Friedersdorf
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde ein Antrag auf Aufhebung des Grundsatzbeschlusses GR7-050/2025 gestellt. Dieser Beschluss betrifft die Ertüchtigung beziehungsweise den Ersatzneubau des Grabendurchlasses Steinitzer Graben in der Altfriedersdorfer Straße im Ortsteil Friedersdorf der Gemeinde Lohsa.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, diesen Antrag spätestens in der übernächsten Sitzung des Gemeinderates als Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Ein konkreter Beratungstermin steht noch nicht fest.
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