L.o Redaktion | Landkreis Dahme-Spreewald
Wasserentnahme wieder erlaubt
Das gilt in sechs Kommunen im Kreis Dahme-Spreewald.
Im Landkreis Dahme-Spreewald dürfen Eigentümer und Anlieger wieder uneingeschränkt Wasser aus Oberflächengewässern entnehmen. Auch wasserrechtlich erlaubte Entnahmen sind wieder zulässig.
Der Landrat hat die Allgemeinverfügung widerrufen, mit der die Entnahmen ganztägig untersagt worden waren. Die Aufhebung wurde am Freitag, 25.09.2026, im Amtsblatt Nr. 27 des Landkreises veröffentlicht.
Die Regelung betrifft folgende Kommunen:
- Gemeinde Märkische Heide
- Amt Unterspreewald
- Amt Lieberose/Oberspreewald
- Stadt Lübben
- Stadt Luckau
- Gemeinde Heideblick
Das inzwischen aufgehobene Verbot war am Donnerstag, 20.08.2026, im Amtsblatt Nr. 25 sowie in der Tagespresse veröffentlicht worden.
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