Redaktion | Stadt Bischofswerda
Bischofswerda: Aktuelles ab April
Förderung, Bauplan und Hinweise vor Ort
Bischofswerda informiert über mehrere aktuelle Entscheidungen und Hinweise mit direkter Bedeutung für Bürger vor Ort: Ab Mittwoch, 01.04.2026, 00:00 Uhr läuft die zweite Antragsphase für das Stadtjubiläum „800 Jahre Bischofswerda“. Seit Donnerstag, 02.04.2026, 00:00 Uhr ist zudem die Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Ortsteil Goldbach“ in Kraft. Ebenfalls seit Donnerstag, 02.04.2026, 00:00 Uhr gilt am Horkaer Teich wegen brütender Schwäne ein Hinweis zum Leinenzwang für Hunde.
Förderung für „800 Jahre Bischofswerda“: zweite Antragsphase gestartet
Die erste Antragsphase für Vereine, Initiativen und Privatpersonen endete am Dienstag, 31.03.2026, 00:00 Uhr. Bis zum Stichtag gingen zehn Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 28.000,00 € ein.
Die zweite Antragsphase läuft von Mittwoch, 01.04.2026, 00:00 Uhr bis Dienstag, 30.06.2026, 00:00 Uhr. Eine weitere Antragsphase startet am Mittwoch, 01.07.2026, 00:00 Uhr.
Über die Höhe einer möglichen finanziellen Unterstützung entscheidet am Donnerstag, 16.04.2026, 00:00 Uhr ein Festkomitee. Dem Gremium gehören Vertreter der Stadtverwaltung, des Stadtrates, der programmentwickelnden Kreativgruppe sowie verschiedener Arbeitsgemeinschaften zur Organisation des Festjahres an. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Festjahresbudgets. Dieses setzt sich unter anderem aus Spenden, Sponsoring und Haushaltsmitteln der Stadt zusammen.
Bebauungsplan für Goldbach ist in Kraft
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am Dienstag, 31.03.2026, 00:00 Uhr die Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Ortsteil Goldbach“ als Satzung. Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan nach § 10 Abs. 3 BauGB am Donnerstag, 02.04.2026, 00:00 Uhr in Kraft.
Der Bebauungsplan und die Begründung können ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Bauamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 7, 01877 Bischofswerda, während der Dienststunden eingesehen werden. Dort wird auch Auskunft zum Inhalt erteilt.
Die Stadt weist darauf hin, dass bestimmte Verfahrens- und Formfehler, Mängel bei der Abwägung sowie weitere nach dem Baugesetzbuch beachtliche Fehler innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht werden müssen. Der zugrunde liegende Sachverhalt ist dabei darzulegen.
Außerdem können Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile nach den §§ 39 bis 42 BauGB erlöschen, wenn die Fälligkeit nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres herbeigeführt wird, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind.
Horkaer Teich: Hunde an die Leine
Am Horkaer Teich befinden sich brütende Schwäne direkt am Wegesrand. Deshalb sind Hunde im Umfeld des Teiches zwingend an der Leine zu führen.
Spaziergänger und Radfahrer sollen Abstand halten, sich ruhig verhalten und das Brutgeschehen nicht stören.
Foto: Stadt Bischofswerda
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