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Sonderkreistag in Großräschen: Wichtige Beschlüsse

Haushalt, Personalentscheidungen, ÖPNV und Verbandsaustritt im Überblick

Oberspreewald-Lausitz (OSL)
Freitag 27. Februar 2026
Niederlausitz
6 min
Kategorie:
Politik & Kommunales

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat am Donnerstag, 26.02.2026, um 17:00 Uhr im Bürgerhaus „Kurmärker“ in Großräschen in einer außerplanmäßigen Sitzung zentrale Weichen für Haushalt, Personal und Infrastruktur gestellt.

Gedenken an Reiner Rademann

Zu Beginn der Sitzung erinnerte die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, an die Verdienste des verstorbenen ehemaligen Vorsitzenden des Kreistages Oberspreewald-Lausitz, Reiner Rademann. Der Kreistag ehrte ihn mit einer gemeinsamen Schweigeminute.

Hintergrund der Sondersitzung

Die Sondersitzung war notwendig, um das zeitnahe Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 des Landkreises sicherzustellen. Insgesamt standen neun Tagesordnungspunkte auf der Agenda, fünf Beschlussvorlagen wurden behandelt. Eine kurzfristig eingebrachte Vorlage der AfD-Fraktion wurde nach Abstimmung nicht in die Tagesordnung aufgenommen.

Wahl des Landrates für gültig erklärt (TOP 5)

Der Kreistag hat die Wahlen zur Landrätin beziehungsweise zum Landrat offiziell für gültig erklärt. Der Kreiswahlausschuss hatte die Ergebnisse der Wahl am 11.01.2026 und der Stichwahl am 25.01.2026 bereits festgestellt. Nach Brandenburgischem Kommunalwahlgesetz entscheidet die Vertretung des Kreises über mögliche Einwendungen. Innerhalb der gesetzlichen Frist gingen keine Einsprüche ein, damit sind beide Wahlgänge formell gültig.

Alexander Erbert übernimmt das Amt des Landrates am 09.05.2026 von Landrat Siegurd Heinze, der am 08.05.2026 regulär aus dem Dienst ausscheidet, nachdem er nach 16 Jahren im Amt nicht erneut zur Wahl angetreten war. Martina Gregor-Ness und Siegurd Heinze gratulierten zum Wahlergebnis.

Haushalt 2025/2026 unter Auflagen genehmigt (TOP 6)

Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat die im Sommer 2025 verabschiedete Haushaltssatzung 2025/2026 des Landkreises genehmigt – jedoch unter Auflagen. Diese betreffen unter anderem:

  • Fortsetzung der konsequenten Haushaltskonsolidierung
  • flächendeckende Überprüfung der Aufgaben
  • Begrenzung freiwilliger Leistungen
  • halbjährliche Berichte zum Haushaltsvollzug

Die Summe der Kreditaufnahme für 2026 sowie die Verpflichtungsermächtigungen für 2025 und 2026 wurden nur anteilig genehmigt und müssen reduziert werden. Um diese Festsetzungen umzusetzen, war ein Beitrittsbeschluss des Kreistages erforderlich. Mit dem nun gefassten Beschluss kann die Haushaltssatzung zeitnah im Amtsblatt bekannt gemacht werden und erhält damit Rechtskraft.

Durch die Reduzierung der Kreditaufnahme für 2026 müssen die Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen des Jahres 2026 hinsichtlich ihrer Finanzierung überprüft werden. Aufgrund nicht gedeckter Finanzierungsbedarfe steht 2026 weniger Geld für neue Investitionen zur Verfügung als vorgesehen. Insgesamt fehlen rund 12.000.000 €. Noch nicht begonnene Projekte sollen nach Wichtigkeit neu geordnet werden; einzelne Vorhaben können verschoben, verkleinert oder gestrichen werden. Die Kreisverwaltung geht derzeit davon aus, dass der ursprüngliche Finanzplan durch alternative Finanzierungsmöglichkeiten teilweise abgefedert werden kann.

Eine anteilige Deckung des offenen Finanzierungsbedarfs ergibt sich unter anderem aus dem auf den Landkreis Oberspreewald-Lausitz entfallenden Anteil aus dem Sondervermögen Zukunftspaket Brandenburg zur Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes. Dieser beträgt nach Angaben des Ministeriums der Finanzen und für Europa für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz 24.435.642 €. Hinzu kommen mögliche Zuweisungen aus dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz.

Welche Maßnahmen im Landkreis unter die Förderbereiche des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes fallen und wie die Mittel des Sondervermögens konkret eingesetzt werden, wird der Kreistag in einer gesonderten Beschlussvorlage festlegen.

Begonnene Projekte wie der Neubau der Förderschule „Hand in Hand“ in Senftenberg, die Fertigstellung der Sanierung des Gymnasiums Senftenberg oder der Neubau der Rettungswache Lauchhammer sind nach Angaben der Verwaltung nicht gefährdet.

Ergänzungsanträge der AfD-Fraktion abgelehnt

Zu der Beschlussvorlage lagen zwei Ergänzungsanträge der AfD-Fraktion vor. Diese zielten auf Änderungen bei der Umsetzung bereits geplanter und bestätigter kommunaler Projekte, konkret beim Zechenhaus Brieske und bei der Förderschule „Hand in Hand“. Beide Anträge wurden abgelehnt, der Beitrittsbeschluss blieb unverändert.

Neuer Erster Beigeordneter gewählt (TOP 7)

Der Kreistag wählte Robert Weidner zum künftigen Ersten Beigeordneten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Die Wahl erfolgte am Donnerstag, 26.02.2026, auf Vorschlag von Landrat Siegurd Heinze mit deutlicher Mehrheit. Zu seiner Person ist eine separate Pressemitteilung angekündigt.

Zu den ersten Gratulanten zählte die derzeit noch amtierende Erste Beigeordnete Grit Klug.

Investition in Busbetriebshof Lauchhammer (TOP 8)

Zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs hat der Kreistag die Bereitstellung von 240.000 € für den Erwerb eines Grundstücks in Lauchhammer beschlossen. Die Mittel werden als Investitionszuschuss an die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VG OSL), eine hundertprozentige Tochter des Landkreises, gewährt. Auf dem Grundstück soll ein weiterer Busbetriebshof entstehen.

Die Finanzierung erfolgt aus der zweckgebundenen Sonderrücklage zur Förderung der ÖPNV-Infrastruktur. Da der Betrag über der geltenden Wertgrenze für außerplanmäßige Auszahlungen liegt, war die Zustimmung des Kreistages erforderlich.

Hintergrund ist die Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis. Ab August 2027 wird die VG OSL die Busverkehre eigenständig betreiben und baut dafür eigene Strukturen, Fahrzeuge und Personal auf. Neben dem bereits geplanten Betriebshof in Lübbenau ist der Standort Lauchhammer ein weiterer Baustein für eine leistungsfähige und klimafreundliche ÖPNV-Infrastruktur. Damit setzt der Landkreis sowohl die Kommunalisierung des Busverkehrs als auch die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes um.

Austritt aus Sparte Bauleitplanung im Zweckverband (TOP 9)

Der Kreistag hat beschlossen, den Austritt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz aus der Sparte 2 „Bauleitplanung“ des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg zu beantragen. Ziel ist es, die Rechtssicherheit der Entscheidungen des Zweckverbandes in diesem Aufgabenbereich zu gewährleisten.

Der Landkreis bleibt weiterhin Mitglied in den übrigen Sparten des Zweckverbandes, etwa bei strategischen Aufgaben, der Projektentwicklung sowie der touristischen Eigenbewirtschaftung.

Hintergrund ist, dass die Bauleitplanung gesetzlich Aufgabe der Städte und Gemeinden ist. Der Landkreis verfügt in dieser Sparte zwar über Stimmrechte, beteiligt sich aber nicht an der Finanzierung. Dadurch entsteht ein Ungleichgewicht zwischen Einfluss und Zuständigkeit. In der Praxis haben sich die Vertreter des Landkreises bei Abstimmungen zur Bauleitplanung in den vergangenen Jahren regelmäßig enthalten.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss rechtliche Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit von Satzungsbeschlüssen angedeutet, an denen der Landkreis in dieser Konstellation mitwirkt. Um mögliche rechtliche Risiken für den Zweckverband und seine Mitgliedskommunen zu vermeiden, soll der Austritt aus der Sparte Bauleitplanung nun schnellstmöglich erfolgen.

Die übrigen Verbandsmitglieder unterstützen dieses Vorgehen. Da der Landkreis in dieser Sparte keine Umlage zahlt, entstehen dem Zweckverband keine finanziellen Nachteile. Die erforderliche Satzungsänderung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung und Genehmigung durch das Innenministerium des Landes Brandenburg wirksam. Mit dem Schritt stellt der Kreistag klar, dass Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte künftig eindeutig geregelt sind.

Weitere Themen der Sitzung

Neben den genannten Beschlüssen umfasste die Tagesordnung unter anderem die Einwohnerfragestunde, die Abgeordnetenfragestunde sowie die Informationen des Landrates.

Rettungsdienstfinanzierung und OVG-Entscheidung

Landrat Siegurd Heinze informierte über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 28.01.2026, mit der die Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming für unwirksam erklärt wurde. Hintergrund sind Klagen von Krankenkassen gegen die pauschale Kostenbeteiligung, insbesondere bei Fehlfahrten ohne Patiententransport. Die landesweiten Auswirkungen dieser Entscheidung werden derzeit geprüft.

Die Landrätekonferenz Brandenburg fordert vor diesem Hintergrund die Einhaltung bestehender Vereinbarungen durch die Krankenkassen sowie die Einrichtung einer Task Force in der Staatskanzlei zur Klärung der Rettungsdienstfinanzierung.

Wechsel in der Kreisjugendfeuerwehr

Weiter berichtete der Landrat über die Delegiertenversammlung der Kreisjugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Oberspreewald-Lausitz. Dort wurde der langjährige Kreisjugendfeuerwehrwart Fred-Hagen Karzenburg nach 34 Jahren verabschiedet. Marco Kleinichen wurde als Nachfolger gewählt.

Hinweise auf kommende Termine

Abschließend verwies der Landrat auf anstehende Termine im Landkreis und Land Brandenburg:

  • Ausbildungsmesse am Samstag, 07.03.2026, im BASF-Kulturhaus Schwarzheide
  • Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Landtages Brandenburg am Montag, 09.03.2026
  • Brandenburgische Frauenwochen vom Freitag, 06.03.2026, bis Montag, 31.03.2026
Das war der Kreistag am 26. Februar im Bürgerhaus ,,Kurmärker" in Großräschen
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Foto: Pressestelle Kreisverwaltung

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