L.o Redaktion | Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
Amtsblatt Spree-Neiße Juli 2026
Öffentliche Beratung zu Haushalt, Feuerwehr und Fragen
Im Landkreis Spree-Neiße kommt der Kreistag am Mittwoch, 29.07.2026, 15:00 Uhr zu seiner 19. Sitzung zusammen. Tagungsort ist der Große Saal des Kreishauses, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz). Die Sitzung ist öffentlich.
Für Bürger ist vor allem die Einwohnerfragestunde um 15:30 Uhr wichtig. Auf der Tagesordnung stehen zudem mehrere Entscheidungen mit Bedeutung für den Landkreis, darunter die 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und die Errichtung eines Feuerwehrtechnischen Zentrums.
Das steht auf der Tagesordnung
Im öffentlichen Teil befasst sich der Kreistag nach den Formalien und den Informationen des Landrates mit folgenden Punkten:
- 1. Nachtragssatzung des Landkreises Spree-Neiße für das Haushaltsjahr 2026 (Vorlage: BV/296/2026)
- Errichtung eines Feuerwehrtechnischen Zentrums (Vorlage: BV/297/2026)
- Ausschussbesetzung (Vorlage: BV/295/2026)
Außerdem sind Informationen des Landrates sowie Anfragen aus dem Kreistag vorgesehen.
Was passiert, wenn der Kreistag nicht beschlussfähig ist?
Sollte der Kreistag nach § 38 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalverfassung nicht beschlussfähig sein, wird die Sitzung um 15:30 Uhr geschlossen. Unmittelbar danach ist für Mittwoch, 29.07.2026, 15:35 Uhr eine 20. Kreistagssitzung am selben Ort angesetzt. Diese würde die zurückgestellten Tagesordnungspunkte behandeln und wäre nach § 38 Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Kreistagsmitglieder beschlussfähig.
Weitere Bekanntmachungen aus dem Amtsblatt
Im Amtsblatt wurde außerdem ein früherer Beschluss des Kreistages veröffentlicht. In der Sitzung am 27.05.2026 beschloss das Gremium eine bis 31.12.2029 befristete Erhöhung des Kassenkreditrahmens von 55 Mio. € auf 100 Mio. €. Zugleich wurde das Rechnungsprüfungsamt mit einer jährlichen Sonderprüfung der Liquiditätsplanung und des Forderungsmanagements beauftragt. Der Landrat soll dem Finanzausschuss dazu quartalsweise berichten.
Bekannt gemacht wurde auch der Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft. Der Kreistag stellte diesen am 01.07.2026 fest und entlastete die Werkleitung. Der aus dem Betrieb gewerblicher Art „Duale Systeme“ entstandene Verlust von 43.758,82 € soll aus der zweckgebundenen Rücklage entnommen werden. Zudem sollen 34.696,64 € aus dem Zinsergebnis der Rücklage aus der Abzinsung von Rückstellungen zugeführt werden.
Dem Jahresabschluss wurde am 21.04.2026 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg nahm ihn laut Mitteilung mit Schreiben vom 08.06.2026 ohne eigene Feststellungen zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2025 und der Bestätigungsvermerk liegen ab dem Tag der Veröffentlichung eine Woche beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Frankfurter Straße 2 in 03149 Forst (Lausitz), Zimmer 2.10, zur Einsicht aus.
Grafik: KI
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