L.o Redaktion | Landkreis Bautzen
Durchbruch für Simson-Reimporte
Neue Bundeslinie bringt Haltern mehr Klarheit
Im Landkreis Bautzen können Besitzer reimportierter Simson-Kleinkrafträder auf mehr Rechtssicherheit hoffen. Das Bundesministerium für Verkehr hat seine bisherige Rechtsauffassung geändert und den Ländern empfohlen, solche Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen den in der DDR zugelassenen Modellen gleichzustellen.
Für viele Simson-Freunde in der Region ist das eine wichtige Änderung: Reimporte sollen dann ebenfalls mit 60 km/h gefahren werden dürfen, wenn sie einem in der DDR genehmigten Typ entsprechen und die weiteren Vorgaben erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen gelten
Nach Angaben des Bundes muss das reimportierte Fahrzeug
- einem in der DDR genehmigten Typ entsprechen,
- die damaligen technischen Anforderungen erfüllen,
- bis einschließlich 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sein,
- und eine bestätigte Verkehrssicherheit nachweisen.
Ob ein Fahrzeug einem entsprechenden DDR-Typ entspricht, kann laut Bund durch ein Gutachten festgestellt werden.
Nach der neuen Bewertung enthält die maßgebliche Übergangsregelung des Einigungsvertrages keine ausdrückliche örtliche Beschränkung auf Fahrzeuge, die damals im Gebiet der DDR erstmals in Verkehr gebracht wurden.
Bedeutung für den Landkreis Bautzen
Im Landkreis Bautzen wurde die Problematik seit längerer Zeit intensiv verfolgt. Hintergrund waren Schwierigkeiten bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für Simson-Fahrzeuge, vor allem für sogenannte Reimporte. Besitzer solcher Fahrzeuge waren teils mit unterschiedlichen Bewertungen und Zuständigkeiten von Gutachtern, Kraftfahrt-Bundesamt und Behörden konfrontiert.
Landrat Udo Witschas begrüßte die neue Linie des Bundes ausdrücklich. Entscheidend sei nun nicht mehr allein, wo das Fahrzeug ursprünglich auf die Straße gekommen ist, sondern ob es technisch einem entsprechenden DDR-Modell entspricht.
„Das sind fantastische Nachrichten für alle Simson-Freunde. Reimporte werden damit künftig ebenfalls mit 60 km/h gefahren werden können, wenn nachgewiesen ist, dass sie einem entsprechenden DDR-Modell entsprechen und die Voraussetzungen erfüllt sind.“
Landrat fordert schnelle Umsetzung
Witschas hatte sich nach eigenen Angaben bereits seit dem vergangenen Jahr dafür eingesetzt, die bisherige Rechtsauslegung zu überprüfen und für eine grundsätzliche Lösung eine andere Auslegung des Einigungsvertrages vorzunehmen.
Besonders wichtig ist aus Sicht des Landrates nun die praktische Umsetzung. Der Freistaat müsse für Prüfstellen und Zulassungsbehörden schnell klare Anweisungen vorgeben, damit die neue Linie einheitlich angewendet wird.
Bekannt gegeben wurde die neue Rechtsauffassung des Bundesverkehrsministeriums am Donnerstag, 14.08. nach einem Arbeitstreffen der ostdeutschen Verkehrsminister in Gera. Die Entscheidung gilt als grundlegende Änderung im jahrelangen Streit um Simson-Reimporte.
Foto: privat
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