Landkreise weisen Spekulationen zurück
Keine versteckten Kosten im Rettungsdienst
In Brandenburg weisen die Landkreise Prignitz, Elbe-Elster, Havelland und Ostprignitz-Ruppin Spekulationen zur Finanzierung des Rettungsdienstes zurück. In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären sie, es gebe keine versteckten Kosten für sogenannte Fehlfahrten.
Anlass ist ein Bericht der Märkischen Oderzeitung über Finanzierungsmodelle des Rettungsdienstes in einzelnen Landkreisen Brandenburgs. Darin stand nach Angaben der vier Kreise die Frage im Raum, warum in Landkreisen wie Prignitz oder Elbe-Elster Vereinbarungen mit den Krankenkassen geschlossen werden konnten, die alle anfallenden Kosten für den Rettungsdienst ausgleichen, ohne Fehlfahrten gesondert auszuweisen.
Die vier Landkreise weisen daraus abgeleitete Vermutungen entschieden zurück. Insbesondere die Behauptung, Kosten für Fehlfahrten könnten in anderen Positionen versteckt worden sein, entbehre jeder Tatsachengrundlage.
Landkreise verweisen auf rechtssichere VereinbarungenNach Darstellung der Kreise haben Elbe-Elster und Prignitz gemeinsam mit den Krankenkassen in einem konstruktiven und rechtssicheren Verfahren Vereinbarungen geschlossen, die die Finanzierung der rettungsdienstlichen Leistungen gewährleisten. Das gelte auch für Landkreise wie Havelland und Ostprignitz-Ruppin. Die zugrunde liegenden Kalkulationen entsprächen den geltenden rechtlichen Vorgaben.
Die Landkreise stellen sich zudem hinter ihren Verhandlungspartner, den Verband der Ersatzkassen (vdek), Landesvertretung Berlin/Brandenburg. Sie weisen die Spekulation zurück, Krankenkassen müssten möglicherweise wegen Untreue verklagt werden. Solche Vorwürfe seien nicht durch Tatsachen belegt.
vdek weist Vorwürfe ebenfalls zurück„Die Behauptung, Krankenkassen würden rechtswidrige Kalkulationen akzeptieren oder Kostenpositionen bewusst verschleiern, weisen wir entschieden zurück“, erklärt Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg.
Weiter heißt es von vdek-Seite, die in mehreren Landkreisen erzielten Vereinbarungen zeigten, dass tragfähige und rechtssichere Lösungen möglich seien. Voraussetzung dafür seien Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und die Bereitschaft, gemeinsam Verantwortung für eine verlässliche Rettungsdienstfinanzierung zu übernehmen.
Mit Verwunderung nehmen die Landkreise nach eigenen Angaben außerdem zur Kenntnis, dass sich Vertreter einzelner Kreise ein Urteil über Kalkulations- und Verhandlungsmodelle erlaubten, obwohl sie zugleich beklagten, keinen Einblick in diese Verfahren zu haben. Wer die konkreten Inhalte von Vereinbarungen nicht kenne, solle daraus keine weitreichenden Schlussfolgerungen über deren Rechtmäßigkeit oder Systematik ableiten, heißt es weiter.
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