L.o Redaktion | Landkreis Elbe-Elster
Beratung zur Vorsorge in Elbe-Elster
Hilfe zu Vollmacht und Verfügung nur nach Termin
Im Landkreis Elbe-Elster informiert die Betreuungsbehörde des Sozialamtes über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtliche Betreuung. Das Angebot richtet sich an Menschen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit, eines Unfalls oder altersbedingter Einschränkungen nicht mehr selbst regeln können, sowie an Angehörige und Vertrauenspersonen.
Nach Angaben des Landkreises kann eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht in vielen Fällen ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden. Damit wird eine Vertrauensperson autorisiert, wichtige Entscheidungen zu treffen.
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Beratungsgespräche finden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt. Die Betreuungsbehörde berät zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Außerdem beglaubigt sie Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Zum Angebot gehören zudem die Unterstützung von Bevollmächtigten, ehrenamtlichen Betreuern und betreuten Personen, die Vermittlung geeigneter Hilfen zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung, Hausbesuche bei Bedarf sowie Informationsvorträge zum Thema Vorsorge.
Ansprechpartner im Landkreis Elbe-Elster
- Bereich Finsterwalde: Frau Schwedler, Telefon 03535 463138
- Bereich Doberlug-Kirchhain: Frau Rybark, Telefon 03535 463584
- Bereich Herzberg: Frau Zimmermann, Telefon 03535 463573
- Bereich Bad Liebenwerda/Elsterwerda: Frau Unger, Telefon 03535 463513
Standorte der Beratung
Die Betreuungsbehörde des Sozialamtes sitzt in der Grochwitzer Straße 20 in 04916 Herzberg. Beratungen sind nach Terminvereinbarung auch mittwochs in der Außenstelle Finsterwalde in der Berliner Straße 1 im Pflegestützpunkt sowie donnerstags in der Außenstelle Bad Liebenwerda in der Riesaer Straße 19 möglich.
Auch wer Interesse hat, eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung zu übernehmen oder sich als Berufsbetreuer registrieren zu lassen, kann sich an die Betreuungsbehörde wenden und beraten lassen.
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