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Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Revierkonferenz setzt Impulse für die Strukturwandelförderung im Lausitzer Revier

Rund 200 Akteure in Hoyerswerda

Cottbus (CB) | Görlitz (GR) | Spree-Neiße (SPN)
Dienstag 03. Februar 2026
Oberlausitz
Niederlausitz
5 min
Von: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Kategorie:
Politik & Kommunales

Rund 200 Akteure aus Politik, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft haben am 2. Februar 2026 bei der Revierkonferenz in Hoyerswerda den neuen Kurs der Strukturentwicklung im sächsischen Teil des Lausitzer Reviers diskutiert. Das Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) hatte eingeladen und stellte die Ergebnisse der Evaluierung und des Strategieprozesses vor. Darüber hinaus gab das Ministerium einen Ausblick auf die zweite Förderperiode ab 2027.

Neben der positiven Bilanz der ersten Förderperiode und dem Ausblick auf die neue Förderperiode stand der Umgang mit Projekten, die der Regionale Begleitausschuss (RBA) bereits in der ersten Förderperiode bestätigt hat, die aber wegen ausgeschöpfter Mittel nicht mehr bewilligt werden konnten (sogenannte Perspektiv- oder Nachrückerprojekte) im Fokus. Hierzu haben sich das SMIL und die beiden Landräte auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. In diesem Zusammenhang soll eine Vereinbarung Klarheit und Verbindlichkeit herstellen.

»Eins ist klar: Wir alle müssen klug und vorausschauend handeln – denn die Finanzmittel sind trotz des enormen Umfangs endlich, und gleichzeitig sind die Erwartungen und Hoffnungen im Revier verständlicherweise vielfältig. Unser Ansatz: Eine gute Balance halten. Projekte, die in einem Gesamtgefüge dazu beitragen, dass das Revier für die dort lebenden Menschen attraktiv bleibt, haben auch in Zukunft ihre Berechtigung. Und gleichzeitig fokussieren wir klar auf jene Vorhaben, die Arbeitsplätze und Wertschöpfung ermöglichen. Und wir übernehmen Verantwortung für Projekte, die derzeit noch auf eine Fördermittelzusage warten«,

sagte Sachsens Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar in Hoyerswerda.

»Es wird uns – und damit meine ich Land, Landkreise und Kommunen – mit einem verbindlichen Kostenrahmen gelingen, die sogenannten Perspektivprojekte in die Umsetzung zu bringen und gleichzeitig noch einen anständigen finanziellen Spielraum für neue, strukturwirksame Vorhaben im Revier zu schaffen. Ich bin den beiden Landräten, Dr. Stephan Meyer und Udo Witschas, insofern sehr dankbar für die hierzu erzielte Einigung«,

so die Ministerin weiter.

Dazu Udo Witschas, Landrat des Landkreises Bautzen: »Wir müssen klug überlegen, wofür wir die Mittel für den Strukturwandel ausgeben. In meinen monatlichen Bürgergesprächen höre ich oft die Forderung, mit dem Geld stärker die Wirtschaft zu fördern. Dem kommen wir jetzt mit der Neuausrichtung der Förderung auch nach. Gleichwohl dürfen sich Städte und Gemeinden freuen, dass keines ihrer schon eingereichten Projekte aus der Förderung fällt. Zwar werden zusätzliche Kosten, die sich seit Einreichung des Projektantrags sicher in vielen Projekten zeigen, nicht gefördert. Dennoch bleibt ein im Vergleich zu anderen Förderprogrammen doch respektabler Fördersatz. In Summe sind das heute gute Nachrichten für den Strukturwandel, auch weil es zeigt, dass Landkreise und Freistaat hier miteinander eng zusammenarbeiten.«

Dr. Stephan Meyer, Landrat des Landkreises Görlitz, fügt hinzu: »Der gefundene Kompromiss ist ein wichtiger und richtiger Schritt für die Lausitz. Er versetzt uns in die Lage, die bereits bestätigten Perspektivprojekte verantwortungsvoll umzusetzen und zugleich ausreichend Gestaltungsspielraum für die Zukunft zu bewahren. Die vereinbarten Themenschwerpunkte bauen konsequent auf dem Fundament auf, das wir im Strukturwandel bereits gemeinsam gelegt haben. Jetzt geht es darum, daraus Projekte zu entwickeln, die Wertschöpfung erzeugen sowie Arbeitsplätze sichern und neu schaffen. Zum Strukturwandel gehören aber auch deutlich schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren durch veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene und im Freistaat Sachsen. Mit dem Net-Zero-Valley Lausitz ist dafür bereits der richtige Rahmen gesetzt – diesen müssen wir nun konsequent nutzen.«

Erste Förderperiode vollständig gebunden – zweite Förderperiode mit klaren Prioritäten
In der Richtlinie Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) sind die Finanzhilfen der ersten Förderperiode (2020 bis 2026) in Höhe von 946 Millionen Euro im Lausitzer Revier bereits komplett mit Kommunal- und Landesprojekten untersetzt.

»Wir müssen den Vergleich mit den anderen drei Braunkohleländern wirklich nicht scheuen. Wir haben die meisten bestätigten und auch die meisten bereits begonnenen Projekte. Wir haben die Bundesmittel vollständig gebunden – und dies rechtzeitig vor dem Auslaufen dieser Förderperiode, so dass die vom Bund bereitgestellten Mittel insgesamt der Region zugutekommen können. Das war ein Kraftakt, auf den wir alle zusammen stolz sein können und sollten«,

betonte Staatsministerin Kraushaar und dankte allen Akteuren des Strukturwandels im Revier.

Für die zweite Förderperiode (2027 bis 2032) stehen im Lausitzer Revier 774 Millionen Euro zur Verfügung. Davon ist bereits ein erheblicher Teil (rund 60 Prozent) durch fortlaufende bzw. förderperiodenübergreifende Vorhaben gebunden, zum Beispiel das Sorbische Wissensforum am Lauenareal in Bautzen, der Trinkwasserverbund Lausitz oder die Entwicklung des Industrieparks Schwarze Pumpe.

Das Handlungsprogramm und die Förderrichtlinie wurden zwischenzeitlich einer Evaluierung unterzogen. Der Evaluator, die VDI Technologiezentrum GmbH, empfahl unter anderem, die künftig verfügbaren Mittel stärker auf eine strukturstärkende Wirkung sowie auf überregionale Ausstrahlung und das Zusammenwirken mit anderen Projekten bzw. bestehenden Strukturen zu konzentrieren. Auf dieser Grundlage wurden in zwei Dialogveranstaltungen mit jeweils etwa 50 Teilnehmern zum Ende des vergangenen Jahres vier Fokusbereiche herausgearbeitet, an denen sich künftige Strukturentwicklungsprojekte orientieren sollen. Das sind:

  1. die Entwicklung von Industriestandorten und Gewerbegebieten – insbesondere die Nachnutzung der Kraftwerksstandorte,
  2. der Forschungs- und Technologietransfer,
  3. die Flankierung von Großvorhaben sowie
  4. die Entwicklung lebenswerter Regionen – insbesondere die touristische Infrastruktur und Gesundheitsmodellregion.

Einigung schafft verlässlichen Rahmen für kommunale Perspektivprojekte
Zwischen dem Freistaat Sachsen und den Landkreisen Bautzen und Görlitz soll eine Vereinbarung über die Ausrichtung des Prozesses der Strukturentwicklung sowie zur Einplanung und Verwendung der Finanzhilfen des InvKG im Lausitzer Revier geschlossen werden. So soll u. a. geregelt werden, dass für die Projekte, die der RBA bereits bestätigt hatte, die aber noch nicht bewilligt werden konnten, ein Budget von 165,3 Millionen Euro aus Mitteln der zweiten Förderperiode bereitsteht. Maßstab sind die beim RBA zugrunde gelegten förderfähigen Gesamtkosten. Wenn das Budget wegen Kostensteigerungen nicht ausreicht, sollen Projekte so angepasst werden, dass der bestätigte Vorhabenszweck gewahrt bleibt. Ist das Budget danach weiterhin nicht auskömmlich, ist eine erneute Priorisierung innerhalb der Perspektivprojekte durch den RBA vorgesehen.

Die o.g. Vereinbarung soll außerdem Festlegungen zum Umgang mit Vorhaben in Landesverantwortung enthalten. Für die Ansiedlung der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) in Bischofswerda sind Bundesmittel in Höhe von bis zu 306 Millionen Euro über die FRL InvKG vorgesehen. Die Ansiedlungen in der Region, sei es durch Behörden, die Bundeswehr oder Unternehmen, stärken die Region und stellen das zentrale Ziel der Strukturentwicklung dar. Auch die LUA wird die Lausitz deutlich unterstützen und gut bezahlte Arbeitsplätze und damit auch Familien in die Region bringen. Für das geplante Landesvorhaben im Zusammenhang mit dem Bundeszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen in Bautzen, sollen – vorbehaltlich erforderlicher Gremienbefassungen und weiterer Voraussetzungen – anteilig Mittel aus der zweiten und dritten Förderperiode eingeplant werden (vorsorglich bis zu 90 Millionen Euro Bundesmittel und 10 Millionen Euro Landesmittel).

Dazu Ministerin Kraushaar:

»Mit diesem Kompromiss stünden für die Neuausrichtung in der zweiten Förderperiode ganz grob gerechnet noch wenigstens 100 Millionen Euro bereit. Das ist ein ansehnlicher Betrag, mit dem sichtbare Effekte für Industrie, Gewerbe, Forschung, Technologietransfer, die Begleitung von Großvorhaben oder auch in Gesundheit und Tourismus erzielt werden.«

Festgelegt werden soll in der Vereinbarung auch, dass die noch verfügbaren Finanzhilfen prioritär für die im Ergebnis des Strategieprozesses festgelegten Fokusbereiche und hierbei vorrangig in den vom Kohleausstieg besonders betroffenen Kommunen eingesetzt werden sollen. Das Handlungsprogramm und das bei der Projektauswahl anzuwendende Scoring-System werden entsprechend fortgeschrieben bzw. überarbeitet.

Zeitplan
Die Vereinbarung soll möglichst noch im ersten Quartal 2026 unterzeichnet werden und damit rasch weitere Schritte – insbesondere im Hinblick auf die so genannten Perspektivprojekte und im Hinblick auf die strategische Neuausrichtung – ermöglichen. Zusammen mit der Evaluierung sowie den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag 2024-2029 bildet diese die Grundlage für die künftige strategische Ausrichtung des Strukturentwicklungsprozesses. Ziel der anstehenden Fortschreibung ist es, erfolgreiche Projekte zu verstetigen, neue Impulse zu setzen und Synergien zwischen laufenden Vorhaben zu stärken. Am Ende des Strategieprozesses sollen noch im ersten Halbjahr 2026 – und damit rechtzeitig vor Beginn der zweiten Förderperiode – ein aktualisiertes Handlungsprogramm für den Strukturwandel und eine überarbeitete Förderrichtlinie stehen. Damit ist es für Projektträger möglich, rechtzeitig vor Beginn der nächsten Förderperiode am 1. Januar 2027 Projekte auf den Weg zu bringen.

Hintergrund
Seit 2020 unterstützt der Freistaat Sachsen den Strukturwandel in der Lausitz mit Mitteln des Bundes aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. Die Finanzhilfen nach Kapitel 1 Investitionsgesetz Kohleregionen für Investitionen der Länder und Gemeinden sind auf drei Förderperioden aufgeteilt. Für den sächsischen Teil des Lausitzer Reviers stehen in der ersten InvKG-Förderperiode von 2020 bis 2026 insgesamt 946 Millionen Euro zur Verfügung. In der zweiten Förderperiode von 2027 bis 2032 erhält die sächsische Lausitz 774 Millionen Euro. In der dritten Förderperiode von 2033 bis 2038 stehen weitere 688 Millionen Euro zur Verfügung. In der ersten Förderperiode sind bereits sämtliche bereitgestellten Finanzhilfen für Projekte gebunden, die dem Erhalt oder der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen dienen oder die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur unterstützen.

Insgesamt wurden 133 Projekte mit einem Umfang von 1,6 Milliarden Euro (nur Bundesmittel) ausgewählt. Dabei handelt es sich sowohl um Projekte in kommunaler Trägerschaft als auch Projekte in Trägerschaft des Freistaates Sachsen (21 Landesmaßnahmen). Tatsächlich gebunden durch Bewilligungen und in der Umsetzung sind im Lausitzer Revier für die ersten Förderperiode 120 Projekte mit einem Förderbedarf in Höhe von 945,7 Millionen Euro. Bisher konnten bereits rund 375,1 Millionen Euro ausgezahlt werden 30.12.2025. Vollständig abgeschlossen und abgerechnet wurden im Lausitzer Revier bereits 18 Projekte mit einem Umfang von insgesamt 18,0 Millionen Euro. Dazu gehören beispielsweise die Anschaffung mehrerer OP-Roboter am Klinikum Görlitz sowie am Oberlausitz-Klinikum im Landkreis Bautzen, die Erweiterung des Ärztehauses in Hohendubrau, die KiTa Jänkendorf in Waldhufen sowie Teilmaßnahmen des Tierparks Görlitz.


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