Newcastle-Krankheit in Oder-Spree bestätigt
• 73.000 Legehennen betroffen • Zonen & Auflagen • Hinweise für Halter
Im Landkreis Oder-Spree ist in einem Legehennenbestand mit rund 73.000 Tieren ein Ausbruch der Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) amtlich bestätigt worden. Für Geflügelhalter in der Region sind damit Restriktionszonen und verbindliche Vorgaben zur Biosicherheit verbunden.
Was bisher bekannt ist- Sonntag, 15.03.2026: Der Verdacht auf einen Ausbruch wurde amtlich festgestellt – nach Angaben des Landkreises aufgrund sinkender Legeleistung und erhöhter Verluste im Bestand.
- Samstag, 14.03.2026: Es wurden amtliche Proben entnommen.
- Montag, 16.03.2026: Der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte den Ausbruch.
Auf Grundlage des Befundes und der klinischen Erscheinungen im betroffenen Bestand wurde der Ausbruch amtlich festgestellt und Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.
Verfügungen und Regelungen für RestriktionszonenDem Tierhalter wurde eine Tierseuchenverfügung übergeben. Zusätzlich wurde eine Tierseuchenallgemeinverfügung erarbeitet und in Kraft gesetzt, die für alle Geflügelhalter in den Restriktionszonen gilt. Die Veröffentlichung erfolgte auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree.
Was ist die Newcastle-Krankheit?Auslöser ist das Virus der Newcastle-Krankheit (aviäres Paramyxovirus; „aviär“ bedeutet „Vögel betreffend“). Das Virus ist weltweit verbreitet. Wie schwer eine Erkrankung verläuft, hängt laut Angaben unter anderem von der Pathogenität des Virusstammes, der Wirtspezies und der Immunkompetenz der Tiere ab.
Beim Haushuhn kann die Erkrankung – abhängig vom Virusstamm – von plötzlichem Tod mit einer Mortalität von bis zu 100 % der Herde bis hin zu subklinischen Infektionen (ohne sichtbare Krankheitszeichen) reichen. Bei Hühnern und Puten kann das Virus zu hoher Morbidität und Mortalität führen; bei Enten oder Gänsen kommt es häufig zu einer klinisch unauffälligen Infektion.
Mögliche Krankheitszeichen im Geflügelbestand
Neben erhöhter Mortalität und Störungen des Allgemeinbefindens können unter anderem auftreten:
- Legeleistungsabfall
- Depression (Teilnahmslosigkeit)
- Ödeme an Kopf und Kehllappen
- respiratorische Störungen (Atemwegsprobleme)
- Durchfall
- nervöse Störungen
Für den Menschen ist das Virus in der Regel ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es in Einzelfällen zu Bindehautentzündungen kommen.
Rechtlicher Rahmen und BiosicherheitDie Newcastle-Krankheit ist gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 eine gelistete Tierseuche der Kategorie A, für die nach Nachweis unverzüglich Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen der höchsten Risikostufe einzuhalten.
Genannte Biosicherheitsmaßnahmen
- strikte Einschränkung des Personenzugangs zu den Ställen
- wirksame Desinfektionsmaßnahmen an Ein- und Ausfahrten sowie an Stalleingängen
- Einhaltung der Herstellerhinweise bei der Anwendung von Impfstoffen
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