L.o Redaktion | Landkreis OSL
OSL verbietet Wasserentnahme
Pumpen sind ab 26. August an der Mittleren Spree tabu.
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gilt ab Mittwoch, 26.08.2026, ein vollständiges Verbot für die Wasserentnahme mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern im Teileinzugsgebiet Mittlere Spree. Die Regelung gilt täglich von 0 bis 24 Uhr und betrifft auch den privaten Gebrauch.
Damit dürfen Eigentümer von Gewässergrundstücken und angrenzenden Grundstücken sowie Anlieger kein Wasser mehr mit elektrischen Gartenpumpen, Tauchpumpen oder anderen Pumpvorrichtungen entnehmen. Eine direkte Entnahme mit der Gießkanne bleibt erlaubt. Der Landkreis bittet jedoch um einen sparsamen und rücksichtsvollen Umgang mit dem Wasser.
Grund für die Allgemeinverfügung sind die anhaltende Trockenheit sowie niedrige und weiter sinkende Wasserstände. Das Verbot soll einem weiteren Rückgang entgegenwirken.
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg hat bereits begonnen, Ableitungen aus der Spree zu reduzieren, um die Abflüsse zu stabilisieren. Erwartete kühlere Temperaturen und einzelne Niederschläge können die Lage nach Einschätzung der Behörde bislang nur kurzfristig verbessern. Die wasserwirtschaftliche Situation im Einzugsgebiet der Spree bleibt angespannt.
Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 22/2026 vom Dienstag, 25.08.2026, veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft. Sie ist über die Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Bereich „Verwaltung & Kreistag“, „Amtliches & Ausschreibungen“ und „Amtsblatt“ abrufbar.
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