L.o Redaktion | Landkreis Görlitz
Kreis Görlitz: Führerschein tauschen
Kartenführerscheine von 2002 bis 2004 sind bis 2027 dran.
Im Landkreis Görlitz läuft die nächste Phase des Führerschein-Pflichtumtauschs. Wer einen Kartenführerschein mit einem Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004 besitzt, muss das Dokument bis Dienstag, 19.01.2027, umtauschen.
Der Landkreis empfiehlt, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren. Die Bearbeitung dauert derzeit rund vier Wochen. Wegen steigender Fallzahlen können kurzfristige Termine knapp werden. Buchungen sind vier bis sechs Wochen im Voraus möglich.
Umtausch vor Ort
Einwohner mit Hauptwohnsitz im Landkreis Görlitz können den Antrag an folgenden Stellen stellen:
- Fahrerlaubnisbehörde Niesky, Robert-Koch-Straße 1
- Bürgerbüro Löbau, Poststraße 20
- Bürgerbüro Zittau, Neustadt 15
- Bürgerbüro Weißwasser/O.L., Dr.-Altmann-Straße 6
- Servicebüro Görlitz, Berliner Straße 37
Termine können unter www.terminvergabe.kreis-goerlitz.de oder telefonisch unter 03581 663 5300 vereinbart werden.
Onlineantrag mit BundID möglich
Inhaber eines Kartenführerscheins können den Pflichtumtausch auch online beantragen. Dafür ist ein Nutzerkonto bei der BundID erforderlich. Der Antrag steht unter https://www.kreis-goerlitz.de/od/pflichtumtausch-kartenfuehrerschein.html# bereit.
Weitere Informationen auch unter: https://termin.kreis-goerlitz.de/m/buergerservice/extern/calendar/?uid=9a11e7de-888a-4d88-a2c5-e85650ad2f97&wsid=4af616b3-546f-49b6-892f-bc9496479c8e&lang=de
Diese Unterlagen werden benötigt
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, die höchstens drei Monate alt ist
- bisheriger Führerschein
- biometrisches Lichtbild
Bei Papierführerscheinen ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift nötig, wenn das Dokument in einem anderen Landkreis ausgestellt wurde. Sie muss vorab bei der ausstellenden Behörde angefordert werden.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Wer den Umtausch versäumt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch im Ausland können alte Führerscheine Probleme verursachen.
Der neue Führerschein gilt 15 Jahre. Bis Mittwoch, 19.01.2033, müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, in ein einheitliches und fälschungssicheres EU-Dokument umgetauscht sein.
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