Bescheide für Rettungsdienst
Landkreis LDS bereitet Schreiben und Hilfe für Betroffene vor
Im Landkreis Dahme-Spreewald sind die Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen über die Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes gescheitert. Der Landkreis kündigte an, in der kommenden Woche den Versand von Gebührenbescheiden für Rettungsdiensteinsätze an Bürger vorzubereiten.
Nach Angaben der Kreisverwaltung konnte bis heute kein tragfähiger Kompromiss erzielt werden. Zuletzt hatten Landkreis und Krankenkassen am Montag, 27.04.2026, in Berlin verhandelt. Auch die Moderation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg führte demnach zu keiner Einigung.
Landkreis verweist auf ZugeständnisseDer Landkreis erklärte, er habe seine Kosten- und Leistungsrechnung überarbeitet und den Krankenkassen erneut vorgelegt. Nach Darstellung der Verwaltung wurden dabei unter anderem Wagniszuschläge gestrichen, die interne Leistungsverrechnung überarbeitet sowie Kostenentwicklungen fortgeschrieben. Zudem seien prognostizierte Überdeckungen in die Folgejahre übertragen worden.
Trotz dieser Änderungen lehnten die Krankenkassen den Angaben zufolge auch einen Kompromissvorschlag ab, der ein Finanzvolumen von mehreren Millionen Euro zugunsten der Krankenkassen umfasst habe.
Was das für Bürger im Landkreis Dahme-Spreewald bedeutet„Wir haben in den vergangenen Wochen erhebliche Anstrengungen unternommen, um mit den Krankenkassen einen Kompromiss zu erarbeiten, der trotz aller Belastungen am Ende den Versand von Gebührenbescheiden an Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises verhindert und tragfähig sein kann. Leider ist es nicht gelungen, auf dieser Grundlage zu einer gemeinsamen Verständigung zu kommen“, erklärte Landrat Sven Herzberger.
Der Landkreis verweist auf seine gültige Gebührensatzung für Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes. Deshalb sei die Kreisverwaltung rechtlich verpflichtet, diese Satzung umzusetzen.
Für Bürger bedeutet das: Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze sollen zunächst an die jeweiligen Gebührenschuldner verschickt werden. Diese Bescheide müssen anschließend bei der gesetzlichen Krankenkasse zur Kostenübernahme eingereicht werden. Unabhängig davon sind die Betroffenen laut Landkreis zunächst selbst verpflichtet, den Gebührenbescheid zu begleichen. Eine direkte Abrechnung zwischen Landkreis und Krankenkassen erfolgt wegen der gescheiterten Verhandlungen nicht.
Homepage und Hotline angekündigtDie Kreisverwaltung will in der kommenden Woche eine eigene Homepage mit wichtigen Informationen sowie eine Hotline für Bürger einrichten.
„Ich bedauere ausdrücklich, dass wir bis heute keine einvernehmliche Lösung mit den Krankenkassen erreichen konnten, die die unmittelbare Belastung der Bürgerinnen und Bürger vermeiden würde. Unser Ziel war es stets und bleibt es auch weiter, eine für alle Beteiligten tragfähige und für die Bürgerinnen und Bürger möglichst schonende Regelung zu finden“, so Herzberger.
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